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Original geschrieben von noRkia
langsam drehn alle durch ich sags doch.
ich finde 500€ schon zu krank unglaublich wie teuer diese lackschäden immer sind.
ich denk aber mal wenn doch beide "seiten"sagen das es sich nicht um fahrerflucht handelt dann könn die kerle in grün gar nix machen.
ausserdem verstehe ich folgendes nicht:
wenn xy wegen fahrerflucht angeklagt ist dann muss doch irgendwer nen antrag stellen (zb. der geschädigte)die polizei kerle können doch nicht eimfach mir nix dir nix aus der luft eine anzeige starten ohne zustimmung der kerle denen das auto gehört tzzz
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Original geschrieben von Zareen
Fahrerflucht ist aber im Gegensatz zur Sachbeschädigung ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss das Delikt verfolgen egal ob Anzeige erstattet wird oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen.