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Original geschrieben von Artax
Offiziell heißt es leider folgendermaßen: Bei einem Unfall oder Sachschaden hat man eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, und wenn dann der Besitzer nicht gekommen ist, hat man am nächsten Haus zu klingeln, eine Person zu bitten, Zeuge zu sein, und seine Addresse & Telefonnummer am Auto zu hinterlassen.

Man beachte schon die wahnsinnig präzise Festlegung "eine angemessene Zeitspanne" O_o Da kann der eine 5 Minuten drunter verstehen, der andere 5 Stunden. Mein Fahrlehrer hat damals gesagt, 15 bis 30 Minuten sollte man schon dableiben, dann gehe das in Ordnung.
Klar, aber man muss doch beachten dass Leon
1. es gar nicht bemerkt hat (also nicht böse Absichten hatte) - das wird vor Gericht anerkannt
2. schon längst hätte flüchten können
3. aber ja zurückkam zu seinem Auto

!!!
Der Fall ist so was von klar!
Noch dazu ist der Schaden schon gezahl!