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Kämpfer
Ist das normal in Deutschland?
Also bei uns (Österreich) kann AFAIK eine Anzeige wegen Fahrerflucht von Staatsseite (also durch Polizei/Staatsanwalt) nur bei Personenschaden vorgenommen werden.
Bei Sachschaden kann zwar AFAIK auch eine Klage vorgenommen werden - aber nur vom Geschädigten..
Was in deinem Fall heißen würde, dass nur der Autobesitzer diese Klage wegen Fahrerflucht vornehmen könnte (was in der Regel bei gröberem Sachschaden mit einer Fahndungsanzeige beginnt.. aber es hat ja nicht einmal so eine existiert, da ihr alles schon gerelgt habt..).
Ich leg zwar nicht meine Hand für diese Behauptungen ins Feuer, aber bin mir ziemlich sicher..
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