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Original geschrieben von Wohan Dieg
An sich könnte man mich auf die "komme sicher" Liste setzen wenn die Urlaubsabmachungen mit meinem Arbeitkollegen nicht einfach nur mündlicher natur wären
Nun, aber laut BGB sind auch mündliche Abmachungen verbindlich, und zwar genauso verbindlich, wie schriftliche, nur ist bei schriftlichen imemr noch n Nachweis für die Abmachung da. Tjo!

Bei mir siehts wieder mal schlecht aus, wegen meinen Eltern. die wollen ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht tatsächlich noch die letzten 9 Monate gnadenlos durchziehen. Ich melde mich, wenn sich was ändert, aber ich bin wahrscheinlich noch zu jung für so'n Treffen.
§ironie