Nun, aber laut BGB sind auch mündliche Abmachungen verbindlich, und zwar genauso verbindlich, wie schriftliche, nur ist bei schriftlichen imemr noch n Nachweis für die Abmachung da. Tjo!Zitat
Bei mir siehts wieder mal schlecht aus, wegen meinen Eltern. die wollen ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht tatsächlich noch die letzten 9 Monate gnadenlos durchziehen. Ich melde mich, wenn sich was ändert, aber ich bin wahrscheinlich noch zu jung für so'n Treffen.
§ironie






