Gut, okay, dann strikt nach gesetzlicher Vorlage mit der modifizierten Auflage, das wir uns vorbehalten, den Alkoholkonsum zu kontrollieren um gegebenenfalls die Trinker ins Bett zu schicken oder vom Gelände zu weisen.
D.h. wer sich selbt im Zaume hält, der hat im Grunde nichts zu befürchten![]()






