Nochmal das leidige thema mit dem no-cd-crack.
Hab gestern in ner game-zeitschrift nen artikel dazu gelesen. Dort ist ein jurist zu diesem thema befragt worden, die aussage von dem klingt recht plausibel:

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Auszug aus o-text:
Frage:
wäre es illegal, als berechtigter besitzer des originalspiels so genannte „no-cd-cracks“ im falle einer fehlerhaften programmsperre zu verwenden?

Antwort:
Das gesetz verbietet unerlaubte eingriffe in techn. Schutzmaßnahmen. Sollte das gericht den einsatz eines „no-cd-cracks“ als solchen bewerten, bleibt die tat trotzdem straffrei, wenn es ausschließlich zum privaten gebrauch des täters oder mit dem täter pers. verbundenen personen erfolgt. Das bedeutet, ich muß als besitzer des originals keine unter umständen langwierigen umtauschaktionen starten, sondern kann mir selbst helfen.
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wird aber wie immer sein, a) wo kein kläger, da kein richter und b)deutsche rechtssprechung: jedes gericht sieht das im einzelfall sowieso anders, solange kein grundsatzurteil dazu vorhanden ist.
Bis dahin ist sicherlich vorsicht geraten, denn durch die neuen gesetze wird ja ein verstoß gegen das kopierschutzgesetzt im „großen“ stil härter bestraft als kindesmißbrauch oder totschlag.