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Abenteurer
@Chocwise
Hmmmm woher weist du das es immer der selbe typ ist?
also wen du wirklich 100% beweisen kannst das es der selbe typ ist und pcs grade zu abstürzen läst oder die verbindung lahmt dan trift das zu dan dan ist das natürlich gerechtfertigt das sie wa unternemen müssen...
Edit:
Wird wohl doch nix ;-)
Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB
http://www.lawww.de/Library/stgb/202.htm
Computersabotage gem. § 303b StGB
http://www.lawww.de/Library/stgb/303.htm
Computerbetrug gem. § 263a StGB
http://www.lawww.de/Library/stgb/263.htm
tjo so wies aus sieht ist scannen auch wens grosse bereiche sind und immer der selbe nicht strafbar.
Was das scannen angeht bei freenet werden typen die scannen gesperrt also wer bei freenet ist wird gespert bei t-online weis ich es nicht ob sie es machen ich glaube aber nicht und wen wirklich nur ausnamen da müst man mal die ?AGB? mal anschauen!
Geändert von Remos (07.04.2004 um 08:02 Uhr)
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