Wenn du besagte Person privat kennst, dann nicht. Wenn du die Person nicht kennst und nicht per Augenkontakt oder vorzeigen eines Ausweises brestätigen kannst, dass die Person über 18 ist, dann ja. Deshalb ist ja auch der anonyme Versandhandel mit 16+ Spielen in Deutschland verboten. Das klingt nach Irrsinn, ist aber leider wahr. Ich hab ja auch nicht behauptet, dass ich dieses Gesetzt gutheiße.Zitat