eigentlich recht wenbig, da es sich um einen niedrigen betrag handelt... du könntesls erstes mal ebay informieren, dass der mann mit falschen waren handelt..
das geld zurück zahlen muss er dank des neuen gesetzes der eu nicht! aber wenn das ne fälschung ist sollte ebay doch was ausrichten können!

wenn das net klappt bluff einfach und sag, du würdest bei fehlender geldrückgabe einen anwalt einschalten...
das hab ich mal bei falscher ware gemacht, die ich zurückschicken sollte, aber wo nie das geld zurück kam. und flux war mein konto schwerer