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Veteran
hey ich hab halt nur die englischen "originale"
der witz ist, dass da eben diese zeichen zu hauf
vorhanden sind^^
Aus dem StGB
§ 86 StGB
Nazi-parolen und Flugblätter stellt das Strafgesetzbuch in Paragraph 86 ("Verbreitung von Parolen") unter Strafe,
Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole im Paragragh 86a ("Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen").
§ 86a
Abzeichen - Hakenkreuze in jeder Form, das Horst-Wessel-Lied, Hitlergruß und "Führerporträts" oder SS-Runen - für alle nationalsouialistischen Symbole gilt nach §86a:
Wer sie öffentlich zeigt, dem drohen bis zu 3 Jahren Knast.
Geändert von BB2k3 (26.02.2004 um 00:41 Uhr)
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