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§ 33 Erwerb erlaubnisfreier Waffen und Munition

(1) Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, daß er zu dem in § 28 Abs. 4 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 genannten Personenkreis gehört.
Du musst dich also noch mindestens ein Jahr gedulden, bis du dir selbst ein Schwert kaufen kannst.

Wo mann das schmieden lernen kann, weiß ich nicht. Was ich aber mitbekomme, ist das der Beruf eher brotlos ist. Ein Schmid meinte, er könne sich seine eigenen Schwerter nicht leisten.