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General
1: Du darfst selbstgemachte Games von dir verkaufen WENN du die gekaufte Version vom RPG Maker 2003 benutzt, alles selber machst (Chip Sets, Sounds, etc) und wenn dann nur innerhalb von Japan. (soweit ich weiß zumindestens)
2: Nein, es wird zwar an einem Onlinepatch gearbeitet, das kann sich aber noch länger hinziehen
3: Der RPG Maker ist ein normales kostenpflichtiges Programm - wenn man ihn kostenfrei vom Internet saugt ist das eigentlich strafbar
Berechtigungen
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