Zitat
Währungsreform,
im weiteren Sinn die Neuordnung eines meist zerrütteten Geldwesens durch gesetzliche Maßnahmen, im engeren Sinn die Umstellung von Reichsmark (RM) auf Deutsche Mark (DM) in den westlichen Besatzungszonen am 20./21.6. 1948 und Berlin (West) am 25.6. 1948 nach Anordnung der westlichen Alliierten und auf Grundlage des Währungsgesetzes sowie des Emissionsgesetzes und nach Gründung der Bank deutscher Länder. Notwendig geworden war die Währungsreform v.a. durch die zurückgestaute Inflation als Folge der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft. Während in Gesetzen und Verwaltungsakten durch die Ersetzung der Bezeichnung RM durch DM im Verhältnis 1:1 mit etlichen Ausnahmeregelungen umgestellt wurde, galt für die meisten Verbindlichkeiten aufgrund §16 Umstellungsgesetz ein Verhältnis von 10:1; davon wurden jedoch Löhne und Gehälter, Miet- und Pachtzinse sowie Renten und Pensionen (im Verhältnis 1:1 umgestellt) ausgenommen. Die so genannten Altgeldguthaben in RM wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt und zunächst zur Hälfte auf einem Freikonto, zur anderen Hälfte auf einem Festkonto gutgeschrieben. Letztere wurden später aufgrund des Festkontogesetzes zu 20% auf das Freikonto und zu 10% auf ein besonderes Anlagekonto überführt, die restlichen Guthaben erloschen. Am Währungsstichtag erhielt jede natürliche Person einen Kopfbetrag von 40 DM gegen RM im Verhältnis 1:1; im August wurden auf die gleiche Weise weitere 20 DM pro Person ausgezahlt. Unternehmen erhielten außerdem einen Betrag von 60 DM je Arbeitnehmer. Zur Regelung der Folgen der Währungsreform wurden in den nächsten Jahren weitere Gesetze erlassen, z.B. das DM-Bilanz-Gesetz vom 21.8. 1949, das den Unternehmen die Erstellung von Eröffnungsbilanzen in DM auf den Stichtag der Währungsreform vorschrieb. Unmittelbare Folge der Währungsreform war ein sprunghafter Anstieg des Angebots an Konsumgütern durch die Auflösung der bis dahin gehorteten Warenlager. Längerfristig erwies sich die Währungsreform als erfolgreich durch den gleichzeitigen Übergang zur Marktwirtschaft. In der SBZ wurde auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 24. bis 28.6. 1948 ebenfalls eine Währungsreform durchgeführt, bei der das gesamte Bar- und Girogeld im Verhältnis 10:1 von RM auf Deutsche Mark umgestellt wurde (Ausnahmen: u.a. Kopfbetrag pro Bürger 70 RM Bargeld 1:1, Spareinlagen seit dem 9.5. 1945 bis zu 100 RM 1:1, bis zu 1000 RM 5:1). Die separaten Währungsreformen bildeten den Auftakt der Spaltung Deutschlands (deutsche Geschichte). In Österreich wurde mit dem Schillinggesetz vom 30.11. 1945 (erste Währungsreform) die Schillingwährung wieder eingeführt (1S= 1RM). Dabei mussten die Bargeldbestände auf Bankkonten eingezahlt werden (60% dieser Einlagen wurden gesperrt); jede Person erhielt 150S in bar ausgezahlt. Die zweite Währungsreform (Währungsschutzgesetzvom 19.11. 1947, in Kraft seit 10.12. 1947) schuf die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Dabei erhielt jede Person wiederum 150S im Verhältnis 1:1; darüber hinausgehende Beträge wurden im Verhältnis 3:1 umgetauscht. Die gesperrten Bankeinlagen wurden gestrichen.
Die mit dem Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.5. 1990 verbundene Umstellung des Währungssystems auf D-Mark war für die DDR eine Währungsreform, für die Bundesrepublik Deutschland eine Erweiterung des Währungsgebiets (Währungsunion).(100 Wörter des Jahrhunderts)
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