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Lehrling
Der Richter: Zu den Richtern zählen alle Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes, wobei der Status entscheidend ist.
Hierzu zählen auch Richter, die nicht bei Gerichten, sondern zum Beispiel bei Ministerien tätig sind.
Nicht zu den Richtern zählen Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig Beamte sind und dort nachgewiesen werden. Ehrenamtliche Richter werden nicht erfaßt.
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