Zitat Zitat
Original geschrieben von Kefka
betrachte dein arbeitsverhältnis hiermit als gefährdet. das gibt ne abmahnung..
und was das arbeitsrecht angeht, da haste leider pech. beleidigung eines vorgesetzten.. dem kann nichts gutes nachkommen. und dann auch noch mies zu einem gast sein.
.. grr...
mensch, vinnie sag doch auch mal was!
pass auf oder ich streike, oder noch schlimmer ich hetz die gewerkschaftshunde auf dich.(gegen die kannst selbst du nix ausrichten)ich hab dich ja nie beleidigt. (höchstens als mensch, aber nie las arbeitgeber)
und wo war ich mies zu einem gast? marcel1 wollte das billigste getränk und das ist nunmal leitungswasser.
@vinnie: steuerzentrum? das ist doch im keller. das war für die erste etage der notfallschalter. und seit wann darf ich nicht schönes leitungwasser aus der küche herausgeben?