Juhu dass is mal was das ich genau weiß.Zitat
Laut Grundgesetz Art. 20(2) wird die Staatsgewalt zwar vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt, allerdings besagt Art. 29(2) dass die Volksabstimmungen nur bei Neugliederung des Bundesgebietes gelten.
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@BSX: nimm lieber die hier -->Sicher ist sicher. }
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