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Original geschrieben von noRkia
zunächst mal find ich das man volksabstimmungen einführen sollte.zwar sind diese immoment nicht in der verfassung vorgesehen allerdings würden dann die leute mal sehen was passiert wenn mal auf sie gehört wird.
Juhu dass is mal was das ich genau weiß. Laut Grundgesetz Art. 20(2) wird die Staatsgewalt zwar vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt, allerdings besagt Art. 29(2) dass die Volksabstimmungen nur bei Neugliederung des Bundesgebietes gelten.

@BSX: nimm lieber die hier --> Sicher ist sicher. }