@noRkia: die Volkabstimmung steht zwar nciht wortwörtlich in der Verfassung, aber doch durch die Hintertür! afaik laut Artikel 29 (oder war es 20?) GG! irgendwie ist es arin angedeutet, dass man das Volkabstimmen alssen kann
was das gegenseitige Behindern angeht stimmt ich dir zu.
wofür ich ebenfalls absolut bin, ist, dass der "Denkhorizon" eines jeden Politiker über seine Wahlperiode nciht hinaus geht, man also kaum etwas wirklich durchsetzen kann, weil es ja sein kann, dass entweder die anderen den Ruhm bekommen.
@RJ: ich kann sehr gut verstehen, dass du keien Lust auf Diskussionen hast... ich mag das Thema auch nichtweiß eigentlich selber nicht wieso ich wa dazu sag
@Alexiel: du arme!
aber zur Bildungspolitik hätte ich acuh genügend zu sagen(:cs3: Schavan)