Zitat Zitat
Original geschrieben von Dark-Kamui
Wie sagt man so schön "Im Zweifel für den Angeklagten" Und da du es nicht irgendwo wirklich untermauern kannst gehen wir jetzt mal von der Situation an aus, das es erst ein Kläger und dann ein Indizierungsverfahren gibt bis du wirklich das Gegenteil beweisen kannst. Ok?:)
Ne , gehen wir davon aus ,dass ich totalitärer Gewaltherscher bin und mein Wort gilt ,selbst wenn es unwahr seien sollte.