Öhm....davon abgesehen, das es sich hierbei sicherlich um eine sogenannte düstere Legende handelt - ähnlich wie jene, nach der die Musikfirmen Viren in Musikstücken verstecken und dann selber zum Download feilbieten - können sie aus rein rechtlicher Sicht Privatleute nur verklagen, wenn sie einen konkreten Namen mit konkretem Verdacht haben!
Mit anderen Worten: Mit einem konkreten Verdacht gehen sie dann zum Richter und verlangen einen Hausdurchsuchungsbefehl für die IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx die an diesem einen Tag ein Client von der Firma Nordcom hatte. Damit gehen sie zur Nordcom um die Logdateien anzufordern und finden heraus, das dieser Anschluss auf meinen Namen geht. Kurze Zeit später brauchen sie noch einen Hausdurchsuchungsbefehl für Herrn Baumgartner und dann stehen die Beamten vor meiner Tür.

Und ja, so kompliziert, zeitaufwendig und umständlich wie es klingt, ist es wirklich, d.h. die Industrie wird einen Teufel tun, 500.000 Privatleuten auf die Schlcihe zu kommen