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Original geschrieben von Lifthrasil
...Kleine Gesetzeslücke am Rande:
Wenn man sich Lieder, Alben oder Filme "illegal" aus dem Netz zieht (und erwischt wird) und nachweißen kann, dass dieses Lied z.B. nicht (mehr) in der Qualität oder besseren vertrieben wird, ist es Legal es sich zu ziehen
Hmh... verzwickte Sache.
Wie definieren die Spacken Qualität?
Wenn man mich so fragt, besteht im Abschneiden der für den Durchschnitts-Menschen unhörbaren Frequenzen eindeutig eine Qualitätseinbuße.
Nur fürchte ich das die Munsikindustrienasen das anders sehen.