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In so einem Fall wäre es interessant zu sehen, ob solche Spiele dann auch als Abandon Ware zählen würden, zumindest für den deutschen Markt.
Da der Begriff "Abandonware" nicht gesetzlich geregelt ist, kannst du die Titel gerne so bezeichnen, wenn du willst. Ändert allerdings absolut nichts an ihrer (legalen) Verfügbarkeit...