Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
Es gibt z. B. die GEMA-Vermutung (ich zitiere "Die GEMA muss nur das Abspielen musikalischer Werke ohne entsprechende vorherige Lizenzierung nachweisen. Ein darüber hinausgehender Beweis dafür, dass die GEMA die Urheber der gespielten Werke vertritt, ist insoweit nicht notwendig.")
Wir hatten anfangs auch ein wenig "angst" vor der ganzen GEMA Thematik, ua. auch weil auf deren Webseite jede Menge Blödsinn steht. (Zitat eines Anwalts)
Im Videospielbereich ist es üblich ausschließlich Musik von Komponisten zu verwenden die nicht Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft sind und sich dies auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Meines Wissens haben sich Vertriebsplattformen wie Google, Apple und Steam auch mit der GEMA auf Fixbeiträge geeinigt für die darauf vertriebenen Spielen, um sich dieser leidigen Thematik zu entledigen.

Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
ein Spiel ohne USK-Siegel ist immer "ab 18", eine USK-Prüfung ist teuer usw.
Eine USK-Einstufung ist nur bei physischen Versionen die im Laden verkauft werden notwendig.
Für den digitalen Vertrieb bedarf es keines USK-Siegels. (Gibt es eines, muss es aber in dem digitalen Store mit angegeben werden)