Zitat Zitat von Ken der Kot Beitrag anzeigen
Allerdings stellt sich mir dann die Frage, weshalb dieser Punkt in besagtem Anamnesebogen überhaupt auftaucht. Vielleicht gewinnt er auch nur dann an Relevanz, wenn der Entschluss zu einem psychotherapeutischen Gespräch nicht vom Bewerber selbst getroffen, sondern von Dritten empfohlen/angeordnet wurde? Leider auch nur eine bloße Vermutung meinerseits. Ohne Fachkenntnis ist es für mich schwer zu entschlüsseln, welche Erkenntnis aus dieser Information gezogen werden soll.
Ich mein, stell dir vor, da säße statt dir jemand mit einer schweren psychischen Störung oder mit schwerem psychischen Leiden. Z.B. jemand mit paranoider Schizophrenie mit dissoziativen Episoden. Das wäre für den Amtsarzt bzw. die Amtsärztin sehr relevant, weil bei solchen Menschen die Fähigkeit zur Ausübung der Amtspflicht leider infrage zu stellen ist. Es ist auch für's Gesamtbild und die Datenerfassung relevant, weil wenn du später austickst und deine Institution niederbrennst, schlimmstenfalls die Amtsärztin zur Rechenschaft gezogen wird, weil sie deiner psychischen Vorgeschichte nicht nachgespürt hat.

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Die Frage, die bliebe, wäre in dem Fall, ob, wenn sich daran (evtl. auch nach der amtsärztlichen Untersuchung) etwas ändert, ich verpflichtet wäre, darüber Auskunft zu leisten.
Nein. Denn eine therapeutische oder ärztliche Behandlung schränkt dich nicht in deiner Ausübung ein. Wenn du einmal die Woche zum Rückentraining gehst, weil du nicht mehr ohne Schmerzen richtig sitzen kannst, musst du das auch niemandem erzählen. Der Amtsarzt will das wirklich alles nur einmal von dir wissen, damit es irgendwo auf nem Stück Papier steht und später niemand sagen kann: "Dem Ken ist plötzlich der Arm abgefallen, als er amtliche Unterschriften geleistet hat. Das hat doch niemand kommen sehen!"