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Thema: Frage zur amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung

  1. #1

    Frage zur amtsärztlichen Untersuchung für die Verbeamtung

    Hallo, Leute.

    Ich komme heute mit einer eher privaten Frage in dieses für viele Menschen öffentlich zugängliche Forum. Ich entschuldige mich im Voraus, das wird garantiert nicht wieder vorkommen. Aber vielleicht bringt es mir für dieses Mal etwas und ich bekomme den ein oder anderen guten Rat.

    Ich hab überlegt, mich mit einem Psychologen/Therapeuten (wie auch immer die genaue Berufsbezeichnung lautet) in Verbindung zu setzen. Nicht etwa, weil dazu ein dringender und absolut notwendiger Anlass in Form einer Vorerkrankung bestünde. Ich bin nur der Meinung, dass es für mein Wohlbefinden vorteilhaft sein könnte, wenn ich einen Menschen hab, mit dem ich über gewisse Dinge sprechen kann, über die ich sonst mit niemandem spreche. Um vielleicht auch eine andere Perspektive hinsichtlich gewisser Dinge zu bekommen. Hierzu muss ich sagen, dass mir niemand aus meinem Bekanntenkreis dazu geraten hat. Diese Überlegung kommt von mir allein und ich hab sie bisher auch mit niemandem geteilt, bis auf jetzt.

    Nun strebe ich eine Beamtenlaufbahn an und dort gibt es auch eine amtsärztliche Voruntersuchung, bei der man allerlei (aktuelle) ärztliche Befunde und Vorerkrankungen, die man im Laufe seines Lebens hatte, in Form einer Anamnese offenlegen muss. Es wird in dem zugrunde liegenden Anamnesebogen auch gefragt, ob sich der Bewerber aktuell in psychatrischer/psychologischer Behandlung/Beratung befände.

    Meine Frage wäre nun, ob sich die (freiwillige) Inanspruchnahme einer Therapie negativ auf die Wahrscheinlichkeit einer Verbeamtung auswirken würde. Könnten mir daraus Nachteile entstehen für den Fall, dass ich diesen Weg ginge?

    Euer Ken der Kot

  2. #2
    Um möglichst klar zu sein:

    Nein, und das ist verdammt gut so. Du bist (selbst, wenn IRGENDWER das suggerieren sollte) niemandem, absolut niemandem Rechenschaft schuldig darüber, in welcher Form der ärztlichen/therapeutischen Behandlung du dich befindest -- das sage ich nicht aus Prinzip, sondern weil es Amtsärzt·innen in aller Regel richtigerweise so handhaben. Eine Verbeamtung kommt aufgrund deiner persönlichen (sorry, man muss und darf es so nennen) Verwertbarkeit für die gesellschaftliche Ordnung zustande. Ein Kriterium dafür ist, dass du die physischen und psychischen Qualifikationen dafür mitbringst, also beispielsweise durch eine irgendwie geartete Prädisposition nicht deine Mitmenschen gefährdest. Kein Kriterium dafür darf sein, dass du für dich selbst beschlossen hast, für Aspekte deines privaten oder anderweitigen Lebens professionellen Rat bzw. das Gespräch zu suchen. Wenn du (freiwillig) den Weg einer Therapie wählst, um dein Leben (besser) zu gestalten, ist das deine freie Entscheidung als Mensch und Bürger; ein Amt bekleidest du als für andere verantwortungsvoller Amtsträger, nicht als privater Mensch oder Bürger, der (selbstverantwortlich) Beratung/Therapie sucht. Wenn du dein Amt verwertbar bewältigen kannst, bist du für das Amt geeignet und der Verbeamtung würdig. Dich wird höchstens(!) jemand fragen, warum du dich in Beratung/Therapie befindest, und dann kannst du so ehrlich oder unehrlich antworten, wie du willst (es gibt ne ärztliche/therapeutische Schweigepflicht, mind you). Solange deine Behandlung nicht an der gesellschaftlichen Grundordnung kratzt, was sie nicht tun wird, meldet ein·e qualifizierte Amtsärzt·in keine Bedenken.

    Mach, was dir gut tut. Beamtentum hat furchtbar seltsame Kriterien; aber wie du frei und selbstverantwortlich dein Dasein als Individuum gestaltest, ist zum Glück keines davon, außer es kratzte an der gesellschaftlichen Ordnung. Mit jemandem über deine grundeigenen Belange sprechen, das kratzt an nichts, was andere als dich selbst was angeht.

    Alles Gute!

    PS: Eine psychotherapeutische Behandlung ist übrigens streng genommen weder psychiatrisch noch (in einem medizinischen Sinne) psychologisch relevant. Wenn du etwa, während du dich in Gesprächstherapie befindest, auf einem Befragungsbogen ankreuzt "Nein, keine psychiatrische/psychologische Vorgeschichte", dann würdest du m.W. (so viel anbei: ich bin weder Jurist, noch Arzt noch Psychologe) wahrheitsgemäß antworten: weil dich niemand in eine für den Fragebogen relevante Behandlung empfohlen hat. Wenn du dort wahrheitstreu trotzdem was mit "Ja" angäbest, gib (schriftlich oder mündlich und in jedem Fall wahrheitstreu) gleich mit an, worum es sich handelt: nämlich um eine in jedem Fall für die Verbeamtungsentscheidung nicht relevante Information.

    Geändert von Mordechaj (15.08.2019 um 00:02 Uhr)

  3. #3
    Danke für den Beitrag. Alles, was du sagst, stimmt mich in dieser Hinsicht schon mal einigermaßen zuversichtlich. Allerdings stellt sich mir dann die Frage, weshalb dieser Punkt in besagtem Anamnesebogen überhaupt auftaucht. Vielleicht gewinnt er auch nur dann an Relevanz, wenn der Entschluss zu einem psychotherapeutischen Gespräch nicht vom Bewerber selbst getroffen, sondern von Dritten empfohlen/angeordnet wurde? Leider auch nur eine bloße Vermutung meinerseits. Ohne Fachkenntnis ist es für mich schwer zu entschlüsseln, welche Erkenntnis aus dieser Information gezogen werden soll.

    Zitat Zitat von Mordechaj Beitrag anzeigen
    PS: Eine psychotherapeutische Behandlung ist übrigens streng genommen weder psychiatrisch noch (in einem medizinischen Sinne) psychologisch relevant. Wenn du etwa, während du dich in Gesprächstherapie befindest, auf einem Befragungsbogen ankreuzt "Nein, keine psychiatrische/psychologische Vorgeschichte", dann würdest du m.W. (so viel anbei: ich bin weder Jurist, noch Arzt noch Psychologe) wahrheitsgemäß antworten: weil dich niemand in eine für den Fragebogen relevante Behandlung empfohlen hat. Wenn du dort wahrheitstreu trotzdem was mit "Ja" angäbest, gib (schriftlich oder mündlich und in jedem Fall wahrheitstreu) gleich mit an, worum es sich handelt: nämlich um eine in jedem Fall für die Verbeamtungsentscheidung nicht relevante Information.
    Ich hab mich im Wortlaut geirrt. Die exakte Frage, die es ankreuzen gilt, lautet "Waren oder sind Sie in psychotherapeutischer/psychatrischer Beratung/Behandlung?" Ich kann dir jetzt aber leider auch gar nicht sagen, ob die Formulierung bezüglich dieses Punktes nicht von Amtsarzt zu Amtsarzt variiert.

    Da ich mich Stand Jetzt sowieso nicht in Therapie befinde, würde ich also ohnehin "Nein" ankreuzen. Die Frage, die bliebe, wäre in dem Fall, ob, wenn sich daran (evtl. auch nach der amtsärztlichen Untersuchung) etwas ändert, ich verpflichtet wäre, darüber Auskunft zu leisten.

  4. #4
    Kann ich nur so bestätigen. Hab mich in der Hinsicht in letzter Zeit auch informiert. Problematischer scheint private Krankenversicherung zu sein, weil die den Betragssatz an den Vorerkrankungen orientieren. Aber da kommts natürlich drauf an, um was es geht.

  5. #5
    Zitat Zitat von Ken der Kot Beitrag anzeigen
    Allerdings stellt sich mir dann die Frage, weshalb dieser Punkt in besagtem Anamnesebogen überhaupt auftaucht. Vielleicht gewinnt er auch nur dann an Relevanz, wenn der Entschluss zu einem psychotherapeutischen Gespräch nicht vom Bewerber selbst getroffen, sondern von Dritten empfohlen/angeordnet wurde? Leider auch nur eine bloße Vermutung meinerseits. Ohne Fachkenntnis ist es für mich schwer zu entschlüsseln, welche Erkenntnis aus dieser Information gezogen werden soll.
    Ich mein, stell dir vor, da säße statt dir jemand mit einer schweren psychischen Störung oder mit schwerem psychischen Leiden. Z.B. jemand mit paranoider Schizophrenie mit dissoziativen Episoden. Das wäre für den Amtsarzt bzw. die Amtsärztin sehr relevant, weil bei solchen Menschen die Fähigkeit zur Ausübung der Amtspflicht leider infrage zu stellen ist. Es ist auch für's Gesamtbild und die Datenerfassung relevant, weil wenn du später austickst und deine Institution niederbrennst, schlimmstenfalls die Amtsärztin zur Rechenschaft gezogen wird, weil sie deiner psychischen Vorgeschichte nicht nachgespürt hat.

    Zitat Zitat
    Die Frage, die bliebe, wäre in dem Fall, ob, wenn sich daran (evtl. auch nach der amtsärztlichen Untersuchung) etwas ändert, ich verpflichtet wäre, darüber Auskunft zu leisten.
    Nein. Denn eine therapeutische oder ärztliche Behandlung schränkt dich nicht in deiner Ausübung ein. Wenn du einmal die Woche zum Rückentraining gehst, weil du nicht mehr ohne Schmerzen richtig sitzen kannst, musst du das auch niemandem erzählen. Der Amtsarzt will das wirklich alles nur einmal von dir wissen, damit es irgendwo auf nem Stück Papier steht und später niemand sagen kann: "Dem Ken ist plötzlich der Arm abgefallen, als er amtliche Unterschriften geleistet hat. Das hat doch niemand kommen sehen!"

  6. #6
    Falls du es aktuell noch brauchst: Ich war aufgrund einer ziemlich heiklen Geschichte kurze Zeit über in psychiatrischer Behandlung - auf eigenen Wunsch - und hatte vor kurzem die, in Österreich wie in Deutschland ähnliche, Untersuchung für die sogenannte Definitivstellung. Auch da habe ich einen solchen Fragebogen ausfüllen und etwaige Befunde mitbringen müssen. Da diese psychiatrische Behandlung niemanden etwas angeht, habe ich davon am Fragebogen nichts entsprechendes angekreuzt und auch bei der Untersuchung selbst nichts gesagt. Die haben da keinen Einblick und es geht sie, wie gesagt, absolut nichts an.

    LG,
    Mike

  7. #7
    Danke, ihr habt mir sehr weiter geholfen.

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