Ich mein, stell dir vor, da säße statt dir jemand mit einer schweren psychischen Störung oder mit schwerem psychischen Leiden. Z.B. jemand mit paranoider Schizophrenie mit dissoziativen Episoden. Das wäre für den Amtsarzt bzw. die Amtsärztin sehr relevant, weil bei solchen Menschen die Fähigkeit zur Ausübung der Amtspflicht leider infrage zu stellen ist. Es ist auch für's Gesamtbild und die Datenerfassung relevant, weil wenn du später austickst und deine Institution niederbrennst, schlimmstenfalls die Amtsärztin zur Rechenschaft gezogen wird, weil sie deiner psychischen Vorgeschichte nicht nachgespürt hat.
Nein. Denn eine therapeutische oder ärztliche Behandlung schränkt dich nicht in deiner Ausübung ein. Wenn du einmal die Woche zum Rückentraining gehst, weil du nicht mehr ohne Schmerzen richtig sitzen kannst, musst du das auch niemandem erzählen. Der Amtsarzt will das wirklich alles nur einmal von dir wissen, damit es irgendwo auf nem Stück Papier steht und später niemand sagen kann: "Dem Ken ist plötzlich der Arm abgefallen, als er amtliche Unterschriften geleistet hat. Das hat doch niemand kommen sehen!"Zitat