Danke für den Beitrag. Alles, was du sagst, stimmt mich in dieser Hinsicht schon mal einigermaßen zuversichtlich. Allerdings stellt sich mir dann die Frage, weshalb dieser Punkt in besagtem Anamnesebogen überhaupt auftaucht. Vielleicht gewinnt er auch nur dann an Relevanz, wenn der Entschluss zu einem psychotherapeutischen Gespräch nicht vom Bewerber selbst getroffen, sondern von Dritten empfohlen/angeordnet wurde? Leider auch nur eine bloße Vermutung meinerseits. Ohne Fachkenntnis ist es für mich schwer zu entschlüsseln, welche Erkenntnis aus dieser Information gezogen werden soll.

Zitat Zitat von Mordechaj Beitrag anzeigen
PS: Eine psychotherapeutische Behandlung ist übrigens streng genommen weder psychiatrisch noch (in einem medizinischen Sinne) psychologisch relevant. Wenn du etwa, während du dich in Gesprächstherapie befindest, auf einem Befragungsbogen ankreuzt "Nein, keine psychiatrische/psychologische Vorgeschichte", dann würdest du m.W. (so viel anbei: ich bin weder Jurist, noch Arzt noch Psychologe) wahrheitsgemäß antworten: weil dich niemand in eine für den Fragebogen relevante Behandlung empfohlen hat. Wenn du dort wahrheitstreu trotzdem was mit "Ja" angäbest, gib (schriftlich oder mündlich und in jedem Fall wahrheitstreu) gleich mit an, worum es sich handelt: nämlich um eine in jedem Fall für die Verbeamtungsentscheidung nicht relevante Information.
Ich hab mich im Wortlaut geirrt. Die exakte Frage, die es ankreuzen gilt, lautet "Waren oder sind Sie in psychotherapeutischer/psychatrischer Beratung/Behandlung?" Ich kann dir jetzt aber leider auch gar nicht sagen, ob die Formulierung bezüglich dieses Punktes nicht von Amtsarzt zu Amtsarzt variiert.

Da ich mich Stand Jetzt sowieso nicht in Therapie befinde, würde ich also ohnehin "Nein" ankreuzen. Die Frage, die bliebe, wäre in dem Fall, ob, wenn sich daran (evtl. auch nach der amtsärztlichen Untersuchung) etwas ändert, ich verpflichtet wäre, darüber Auskunft zu leisten.