Zitat von Mordechaj
PS: Eine psychotherapeutische Behandlung ist übrigens streng genommen weder psychiatrisch noch (in einem medizinischen Sinne) psychologisch relevant. Wenn du etwa, während du dich in Gesprächstherapie befindest, auf einem Befragungsbogen ankreuzt "Nein, keine psychiatrische/psychologische Vorgeschichte", dann würdest du m.W. (so viel anbei: ich bin weder Jurist, noch Arzt noch Psychologe) wahrheitsgemäß antworten: weil dich niemand in eine für den Fragebogen relevante Behandlung empfohlen hat. Wenn du dort wahrheitstreu trotzdem was mit "Ja" angäbest, gib (schriftlich oder mündlich und in jedem Fall wahrheitstreu) gleich mit an, worum es sich handelt: nämlich um eine in jedem Fall für die Verbeamtungsentscheidung nicht relevante Information.
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