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Thema: Urheberrecht und Makerspiele

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Und wer gerade neu anfängt, dem würde ich empfehlen, lieber zu den neuen Makern zu greifen und ich würde ihm definitiv davon abraten, Ripps zu benutzen.
    Naja, ich kann aber auch mit den alten Makern legale Spiele zaubern. Der Unterschied liegt nur in der Auflösung der Grafiken. Seit 2k3 und 2 legal auf Steam erhältlich sind boomt auch dieser Markt wieder.

  2. #2
    Tut mir leid, dass ich dieses alte Thema wieder hervorgrabe. Mich würde interessieren, ob es wegen des Anbieten von Downloads zu Maker-Spielen, die urheberrechtlich geschützte Grafiken / Ripps enthielten, in der Vergangenheit eigentlich tatsächlich mal zu Abmahnungen kam? Gibt es da bekannte Fälle?

  3. #3
    Post vom Anwalt hat hier meines Wissens nach noch niemand bekommen, aber Spiele wurden schon mal beim Provider gemeldet.

  4. #4
    Edit: Habe das vorher als eigenes Thema gepostet und dabei diesen Thread übersehen, bin wohl doch ziemlich Übermüdet.
    In diesem Thread werden oberflächlig einige Fragen, die ich habe beantwortet, dennoch würde ich gerne meinen Original-Post hier lassen.
    Ich hoffe das ist Okay^^


    Grüße an euch Rpg-maker-User,

    Ist schon eine Weile her,dass ich mich in diesem Forum vorgestellt habe.

    Mir kam leider Zeitgleich einiges in RL dazwischen, so konnte ich mein Projekt an dem ich gerade arbeite nicht weiterführen.

    Wo ich jetzt allerdings wieder Zeit gefunden habe, würde ich gerne mal, mit Leuten, die selber Erfahrungen vielleicht damit haben,
    das Thema Urheberrecht in Rpg-Maker-Projekten zur Diskussion stellen.

    Bevor ich meinen Fall vortrage:

    Ich bin bei dem Thema noch auf dem Stand von *Vampires Dawn Teil 1*.
    Manche erinnern sich vielleicht.
    Ein großes Rpg-Maker-Projekt, welches ziemlich Viral wurde und als einer der Meilensteine der Rpg-maker-Scene gehört.
    Ich für meinen Teil, wurde dadurch erst auf den RPG-Maker aufmerksam (Nostalgie on).
    Ich glaube...es war in der *Screen Fun*...oder so ähnlich...
    War damals ne Computerzeitschrift, in der man hier und da Gratis-Spiele bekam, in einer Zeit wo die meisten noch nen 56k-Modem, stolz *ihr Eigen* nannten...
    Aber ich schweife ab....

    Obwohl der Macher dieses Spiels etliche Musikstücke aus Titeln wie Final Fantasy, Legend of Dragoon, etc verwendet hat, ist mir nicht bekannt, das es deswegen irgendwelche UrhG-Probleme gegeben hat.
    (Wie gesagt, es ist mir nicht bekannt, falls da Jemand andere Information hat, dann bitte her damit!)

    Lange Vorgeschichte...

    Kommen wir auf mein Projekt zu sprechen,
    Im Moment ist es ein Projekt, das ich wie bisher, immer für Kollegen gemacht habe und dabei bestimmte Kollegen als Protagonisten auftreten.
    Für dieses Projekt habe ich ebenfalls bestimmte *bekannte* Musiktitel benutzt, z.B verschiedene Titel aus der Ys-Reihe und Andere.

    Ich weiss, die meisten von euch, riechen schon, worauf ich hinaus will, aber ums Rund zu machen:
    Ich habe ebenfalls für zwei Charaktere in meinem Spiel,Sprites genutzt, die als Rip, von anderen z.B Visual Novels als Download zur Verfügung gestellt wurden.
    Sämtliche anderen Charaktere, habe ich selbst erstellt, mit einem Tool, das ich hier gerne jedem ans Herz legen würde, der es vielleicht nicht kennt:

    https://lemmasoft.renai.us/forums/viewtopic.php?t=21515

    Meine Frage an der Stelle, mag vielleicht sehr Naiv wirken, deswegen stelle ich es auch hier ins Forum, aber dennoch:
    Darf ich, trotz dem genannten benutzten Material, mein Spiel Öffentlich anbieten, oder müsste ich genanntes Material definitiv rausnehmen?

    Ich weiss, diese ganze Frage kommt vielleicht einigen Leuten naiv vor.
    Wie gesagt bin ich da noch auf den Stand von damals und könnte auch heute noch z.B verschiedene RPG-Horror-Games nennen, die im Grunde genau das selbe gemacht haben.

    Für mein(vielleicht naives) Verständnis geht es darum ob man mit Fremdmaterial Geld verdient, oder nicht.
    Was bei mir nicht der Fall wäre, ich würde nur mein Projekt gerne Öffentlich stellen können, für die Kritik und vielleicht auch um auf neue Ideen zu kommen, besonders im technischen Bereich.

    Ich würde mich drüber Freuen, falls mir da jemand weiterhelfen kann.
    Falls ich hier etwas *über die Linie* getreten sein sollte, bin ich nicht böse falls dieses Thema direkt gelöscht wird, bin nicht ganz sicher ob es Okay ist diese Links hier zu posten^^

    Für antworten auf meine Frage wäre ich wirklich dankbar.

    In diesem Sinne:
    Vielen Dank im vorraus und alles Gute für eure eigenen Projekte :3

  5. #5
    Grundsätzlich haften Forentreiber für die Inhalte des Forums, deswegen müssen Rechtsverstöße (und darunter fallen auch Links zu Spielen mit Ripps) bei Kenntnisnahme entfernt werden. In den meisten Foren dürfen keine Spiele mit Urheberrechtsverletzungen mehr angeboten werden - auch in diesem Forum nicht. Vorstellungen ohne Downloads sind aber erlaubt.

  6. #6
    Yo hey,
    Vielen Dank für die schnelle Antwort Kelven.

    So wie du es Ausformulierst, habe ich es mir am Ende auch gedacht.
    Also werde ich wohl nicht darum kommen, das gerippte Material rauszunehmen.
    Sind wie gesagt eh nur zwei Sprites, aber durch die Aufmachung der Seite, von denen ich die hatte, war ich mir da halt nicht so sicher,
    da ich, wie gesagt, bei anderen, durchaus viralen Projekten, ähnliche UrhG-Brüche gesehen, bzw als Maßstab hatte.

    Danke nochmal für die schnelle Antwort

    Geändert von Dayvyen (10.11.2019 um 13:38 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  7. #7
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Es geht ganz ohne Urheberrechtsverletzungen. Das zeigen internationale Seiten, genauso wie nationale (z. B. das MV-Forum) und Entwickler, die heutzutage anfangen, greifen in der Regel auf unbedenkliche Ressourcen zurück. Auch deswegen, weil die Auflösung der damals bei uns beliebten Ressourcen für die moderneren Maker zu niedrig ist. Ich finde, dass wir unsere Augen eher auf die kommenden Spiele richten sollten.
    Ganz recht, und man sollte auch weiterhin in diese Richtung gehen. Allerdings würde es mich wundern, wenn nicht dennoch die meisten Makerspiele weiterhin irgendwo auf zumindest minimal rechtlich wackeliger Basis stehen, alleine schon weil viele "gemeinfreie" Soundeffekte o.ä. von Seiten nutzen, die zwar schreiben das sie das wären, aber das Zeugs selber von sonstwo her gerippt haben (eingeschränkt gilt das Selbe für manche Musik), weil ich (selbst bei denen die ihre Spiele mittlerweile über Steam verkaufen o.ä.) ehrlich gesagt große Zweifel dran habe das sonderlich viele ihre verwendete Musik bei der GEMA anmelden, was man auch bei der Verwendung gemeinfreier oder zumindest Gema-Freier Musik mit diversen Nachweisen machen muss weil sie sonst unter die Gema Vermutung fallen und vor Gericht behandelt werden als seien sie über diese zu lizenzieren, und weil bisher kein Einziger Maker Spielemacher (korrigiert mich gerne so ich falsch liege) sein Spiel hat von der USK testen lassen, was in Kombination damit,. dass es idR. keine Zugangsbeschränkungen zum Download für unter 18 Jährige gibt, hypothetisch auch böse Folgen haben könnte.

    Eine absolute Sicherheit wird man damit als Forenbetreiber fürchte ich erstmal nie haben.

    EDIT: In Teilen lag ich offenbar falsch, und bei rein online vertriebenen Spielen ist doch nicht zwingend eine USK Prüfung notwendig, solange man selbst sicherstellt, dass das Spiel den Jugendschutz Vorschriften entspricht. Die USK übernimmt für einen optional diese Prüfung gegen eine Gebühr von 300€.

    Zitat Zitat von Dayvyen Beitrag anzeigen
    (...)

    Obwohl der Macher dieses Spiels etliche Musikstücke aus Titeln wie Final Fantasy, Legend of Dragoon, etc verwendet hat, ist mir nicht bekannt, das es deswegen irgendwelche UrhG-Probleme gegeben hat.
    (Wie gesagt, es ist mir nicht bekannt, falls da Jemand andere Information hat, dann bitte her damit!)
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Dass Marlex trotz der enormen Reichweite seiner Spiele, und dass die Screenfun nie ordentlich auf die Nüsse bekommen haben, war reines Glück.

    Geändert von Jerome Denis Andre (14.11.2019 um 17:24 Uhr)

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