http://www.urteile-mietrecht.net/mob...l-Kaution.html

In dem Link steht ein Zusatz zu dem, was Mordechaj sagt - man darf nur so viel von der Kaution einbehalten, wie voraussichtlich für die Nebenkosten gebraucht wird. Das heißt wenn die Nachzahlung erwartungsgemäß 500 Euro beträgt, aber deine Kaution 1500 Euro betrug, muss dir dein Vermieter 1000 Euro eigentlich jetzt schon zurückgeben.

Auf so etwas bin ich bei meiner eigenen Recherche (ich stecke gerade wegen genau dem Thema in einem Rechtsstreit) auch schon gestoßen. Die Sache ist, du kannst das dem Vermieter mitteilen, und ruhig auch etwas Druck machen und die entsprechenden Urteile zitieren... aber versuch, das Ganze zu klären und sei auch zu Kompromissen bereit. Du hast recht wenig Macht in der Situation und ein Rechtsstreit lohnt sich finanziell halt eher selten, es sei denn du kriegst 100% Recht, was aber bei diesen eher vage formulierten Gesetzen eher unwahrscheinlich ist.