Leider nur das Standardzeugs, soweit ich mich erinnere.
Müsste die Unterlagen mal raussuchen, das kann aber etwas dauern. Afaik war das aber eine ganz normale Klausel, wie man sie zigfach im Netz auf diversen Musterverträgen findet.

Ich hatte ja damals schon ein wenig im Netz geschaut, allerdings scheint es legitim zu sein, die Kaution wegen Angabe dieser Gründe einzubehalten.