Geändert von RPG-Man (20.10.2021 um 05:32 Uhr)
Ja. Aber es ging doch darum, sich von ihr zu ihrem Schutz fernzuhalten, weil sie zuvor eine öffentliche Auseinandersetzung hatten. Wenn sie sich dann aber wieder versöhnen, wäre es ja reichlich bescheuert, ein halbes Jahr Abstand zu halten - mittlerweile sind sie übrigens verheiratet...
Das ist reine Paragraphenreiterei und hat mit dem eigentlich Sinn von Rechtsprechung nichts zu tun. Wem ist mit einer Verurteilung und Inhaftierung geholfen? Wer ist überhaupt zu Schaden gekommen? Wurde überhaupt jemand gefährdet? Ich hoffe, das Urteil wird kassiert.
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Ich lebe nicht in Spanien, aber wenn man nach diesem Thema sucht, scheint häusliche Gewalt ein aktuelles Problem in Spanien (gewesen) zu sein.
Dort wird beschrieben, dass Kontaktverbote auch bei einer Versöhnung aufrecht erhalten bleiben, um die Opfer zu schützen. So verhindert man Situationen, wo der dominante/gewaltätige Partner Druck auf das Opfer ausübt.
Klingt in dem Fall natürlich extrem krass, dass er jetzt ins Gefängnis muss, obwohl die beiden sich versöhnt & sogar geheiratet haben. Auf der anderen Seite gab es die Kontaktsperre ja nicht ohne Grund - laut dem Bericht war Hernandez sogar angetrunken und es kam zu handgreiflichkeiten.
Dass es das Gesetz gibt, ist in Ordnung. Auch, um jeweils eine Person besonders zu schützen. Allerdings muss es einen gewissen Spielraum bei der Rechtsprechung geben. Das ist in einem vernünftigen Rechtsstaat eigentlich immer und in allen Bereichen der Fall, bei kleineren Vergehen genauso wie bei Kapitalverbrechen.
In diesem Fall hier gibt es schlicht keinen Grund, eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Sie wäre objektiv ungerecht. Und würde zu weiteren Problemen führen, die sportliche Karriere von Lucas Hernandez mal außen vor. Was ist mit seinem kleinen Kind? Muss ein halbes Jahr lang ohne Vater auskommen. Seine Frau muss ein halbes Jahr lang ohne Partner den Alltag meistern. (Das mag durch die finanzielle Situation machbar sein, aber darum geht es hier nicht.) Der Punkt ist vor allem: Es wurde niemand gefährdet. Es ist niemand zu Schaden gekommen. Und eine Haftstrafe (bzw. überhaupt Verurteilung) verursacht nur Leid, das sich vermeiden ließe. Eben Paragraphenreiterei. Keine sinnvolle Rechtsprechung.
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