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Thema: Umgang mit Betreuern als Student

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Und du meinst, wenn er dir das Ding gibt, dann will er es nicht zurück? Wenn du sagst, du brauchst ne Beglaubigung, dann bringt er dir wahrscheinlich selber die beglaubigten Kopien ^^

    Und wenn du sagst, dass B eh nix mit dir und du nix mit ihm zu tun haben willst, dann kannste es dir ja ruhig mit dem verscherzen

  2. #2
    Ich würde mich bei einem Fachanwalt erkundigen der auf so wissenschaftliches/urheberrrechtliches Gedöns spezialisiert ist und mal gucken wies darum steht und ob man (wenn du Hauptautor bist und dir vermutlich das Eigentum an dem Award zusteht) den andern nicht auf Herausgabe verklagen kann.

  3. #3
    Naja, B ist näher am Prof und hat mehr mit ihm zu tun. Und da ich es noch nicht ausschließen kann, dort z.B. nach dem Master weiterzumachen. Kurzfristig (also während meines Studiums) habe ich mit ihm nichts mehr zu tun - allerdings weiß ich wie gesagt nicht, ob mein "Bestehen auf das Original" dann weitere Kreise zieht und mich im gesamten Institut unbeliebt macht.

    Ich glaube schon, dass er es zurückhaben möchte, wenn ich das so schreibe. Allerdings ist B kein Deutscher und kann auch kaum Deutsch - und kennt sich deshalb auch nicht ganz so gut mit den Ämtern bzw. dem Papierkram aus (hoffe ich zumindest^^).
    Für weitere Vorschläge für Begründungen bin ich aber offen!

    Edit:
    Also ich will das ja möglichst friedlich regeln; insofern wäre Verklagen nicht mein bevorzugter Weg.^^

  4. #4
    Zitat Zitat
    Ich glaube schon, dass er es zurückhaben möchte, wenn ich das so schreibe.
    Du brauchst das Ding ja nicht nur einmal, um Bewerbungen zu schreiben, sondern womöglich dein ganzes (Berufs)Leben lang, und kannst schließlich nicht immer bei B anfragen, ob er es dir ausleihen kann, weil dir gerade die beglaubigten Kopien ausgegangen sind.

    Für das Institut geht es hingegen nur um eine Prestigesache, sodass auch eine (eventuell beglaubigte) Kopie ihren Dienst tun sollte.

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