Der erste Bescheid galt von 04/2016 bis 03/2017. Der neue Bescheid gilt von 04/2017 bis 03/2018. Also muss ich dieses Quartal dann bezahlen, auch wenn ich komplett befreit sein sollte? Ich schicke denen trotzdem noch mal die Bescheinigung. Allerdings möchte ich nicht gleich Opfer einer Pfändung werden. Daher überweise ich den Betrag mal und verbuche das unter Lehrgeld "Niemals so etwas ohne Einschreiben mit Rückschein verschicken". Ich hoffe ich werde dann für das weitere Jahr befreit. Geht das noch oder ist der Zug schon abgefahren?