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Thema: [Ratskammer] Rundfunkbeitragsmahnung trotz Bafög-Befreiung

  1. #1

    [Ratskammer] Rundfunkbeitragsmahnung trotz Bafög-Befreiung

    Hallo,

    ich weiß leider nicht mehr ein noch aus. Ich beziehe seit einiger Zeit Bafög, da ich gerade noch einen konsekutiven Master mache und bin daher auch von den Rundfunkgebühren befreit worden. Ich bekam eine Bescheinigung vom Amt für Ausbildungsförderung, die ich letztes Jahr mit dem Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren an diesen "Beitragsservice" (ich schreibe in Zukunft GEZ, das ist nämlich kürzer) geschickt habe. Nach einem Jahr musste ich ja den Bafög-Antrag erneuern und mir wurde wieder eine Bescheinigung über den Leistungsbezug zugeschickt, die ich auch diesmal an den Beitragsservice per Post geschickt habe.

    Trotzdem fand ich am Montag eine Mahnung im Briefkasten mit den offenen Gebühren seit Mai von ungefähr 52 Euro. Das Problem ist, dass wenn in zwei Wochen nicht bezahlt wird, so würde ein vollstreckbarer Titel gegen mich erwirkt werden. Recherche im Internet hat mir dann gezeigt, dass es viele solche Fälle gibt und man die offenen Gebühren trotz rechtmäßiger Befreiung trotzdem zahlen müsste. Wenn die Mahnung da wäre, wäre es nämlich schon zu spät. Ich versuche natürlich seit Montag die GEZ zu erreichen, aber es heißt immer, dass alle Mitarbeiter sich im Gespräch befinden und dann fliegt man aus der Leitung. Egal wann ich anrufe. Zudem wurde mir auf eine E-Mail immer noch nicht geantwortet. Langsam werde ich nervös.

    Ich habe - wie schon gesagt - im Internet recherchiert und gesucht, aber bin nicht wirklich fündig geworden mit Sachen, die einem weiterhelfen. Auch in meinem Bekanntenkreis konnte man mir nicht weiterhelfen, außer dass mir gesagt wurde: "Schicke doch die Bescheinigung noch mal und diesmal per Einschreiben mit Rückschein!". Hat jemand von Euch schon eine Erfahrung in diese Richtung gemacht und weiß jemand, was man da tun kann. Ich will nicht zu unrecht jetzt den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Ich habe im Jahr nur knapp 10000 Euro zum Leben zur Verfügung, davon geht schon mal die Hälfte Miete und dann noch diverse andere Kosten weg. Muss man denn am Ende noch einen Einkommensnachweis erbringen?

  2. #2
    Von wann bis wann gilt die Befreiung vom Bafög-Amt? Aus dem Beitrag lässt sich leider nicht ableiten, ob du rechtzeitig den Bescheid eingereicht hast. Kurzes Beispiel:
    Wenn du von April 2016 bis April 2017 Bafög beziehst bzw. eine Befreiung dadurch hast und den Schein erst Juli einreichst, sodass dir der Beitragsservice für den Mai (+ eventuell den Juni) eine Rechnung zuschickt, dann wirst du das tatsächlich zahlen müssen.

  3. #3
    Der erste Bescheid galt von 04/2016 bis 03/2017. Der neue Bescheid gilt von 04/2017 bis 03/2018. Also muss ich dieses Quartal dann bezahlen, auch wenn ich komplett befreit sein sollte? Ich schicke denen trotzdem noch mal die Bescheinigung. Allerdings möchte ich nicht gleich Opfer einer Pfändung werden. Daher überweise ich den Betrag mal und verbuche das unter Lehrgeld "Niemals so etwas ohne Einschreiben mit Rückschein verschicken". Ich hoffe ich werde dann für das weitere Jahr befreit. Geht das noch oder ist der Zug schon abgefahren?

  4. #4
    Mal ne Gegenfrage: Wieso hast du dich denn da jemals angemeldet? Mache es in Zukunft anders: Hol dir ne Meldebescheinigung dafür, dass du bei deinen Eltern wohnst. Also irgendwann in der Zukunft mal. Dann ziehst du hin wo du willst und meldest dich gar nicht erst bei diesem Abzockerverein.

  5. #5
    Zitat Zitat von noRkia Beitrag anzeigen
    Mal ne Gegenfrage: Wieso hast du dich denn da jemals angemeldet? Mache es in Zukunft anders: Hol dir ne Meldebescheinigung dafür, dass du bei deinen Eltern wohnst. Also irgendwann in der Zukunft mal. Dann ziehst du hin wo du willst und meldest dich gar nicht erst bei diesem Abzockerverein.
    Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 17 Anmeldung, Abmeldung

    (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Die Eintragung in das Melderegister ist gesetzlich vorgeschrieben. Es darf kein falscher Wohnort angegeben werden. Durch das Melderegister werden unter anderem Lohnsteuerkarten und auch das Wählerverzeichnis geregelt.
    Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht begeht man eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

  6. #6
    Äh? Wo ist das Problem: Er meldet sich bei den Eltern an, schickt der GEZ und meldet sich dann wieder ab.
    Die GEZ darf nicht die Wohnort Info des Einwohnermeldeamtes benutzen. Sie ist keine Behörde.

  7. #7
    Zitat Zitat
    Die GEZ darf nicht die Wohnort Info des Einwohnermeldeamtes benutzen. Sie ist keine Behörde.
    Zerstöre ich dein Weltbild wenn ich dir verrate, dass das vollkommen egal ist? Jeder hat Zugriff auf das Melderegister.
    Wenn du dich das nächste Mal irgendwo meldest, wirst du das auch noch rausfinden. Da gibt man dir nämlich extra ein Formular, damit deine Daten nicht an Konzerne verkauft werden dürfen.

  8. #8
    Tatsächlich hat die GEZ mich gefunden. Ich musste mich allerdings auf die neue Wohnung auch wirklich anmelden, da ich ja Bafög bekomme. Da kann ich mich unmöglich bei meinen Eltern anmelden. Außerdem ist Nürnberg ein bisschen weit weg vom Ruhrgebiet. Das Amt für Ausbildungsförderung wollte sogar den Meldebescheid. Und dann kam ein Schreiben von der GEZ, dass für bisher meine Wohneinheit keine Rundfunkgebühren entrichtet wurden. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Befreiung mit der Bafög-Bescheinigung an die GEZ geschickt. Als ich dann meinen Bafög verlängert habe, habe ich leider nur die Bescheinigung ohne erneuten Antrag losgeschickt. Habe dann auch erst nichts mehr gehört, bis dann letzte Woche die Mahnung mit Androhung der Vollstreckung in meinem Briefkasten lag. Mittlerweile weiß ich ja, das es daran lag, dass ich keinen erneuten Antrag gestellt habe. Daher schicke ich jetzt Antrag UND Bescheinigung mit EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN dorthin und hoffe, dass ich die - mittlerweile - für Mai gezahlten Beiträge wieder zurück erstattet bekomme.

    Ach ja: Dieses "Konzernformular" ist bei der Stadt Essen ein Formular, dass man mit Adresse nicht im "Telefonbuch" stehen möchte.

    EDIT: Ach ja: Ich bekomme auch das Magazin des Bistums Essen und die Wahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl... Ich habe das zwar nie beantragt. Wo haben die wohl die Daten her?

    Geändert von Cuzco (17.07.2017 um 00:45 Uhr)

  9. #9
    Zitat Zitat von Gendrek Beitrag anzeigen
    Zerstöre ich dein Weltbild wenn ich dir verrate, dass das vollkommen egal ist? Jeder hat Zugriff auf das Melderegister.
    Wenn du dich das nächste Mal irgendwo meldest, wirst du das auch noch rausfinden. Da gibt man dir nämlich extra ein Formular, damit deine Daten nicht an Konzerne verkauft werden dürfen.
    Ich bin jetzt zwei mal umgezogen und hatte LANGE bevor ich überhaupt an-/umgemeldet war den Rundfunkbeitragsbrief im Briefkasten.
    Die Adresse bekommen die wohl irgendwie anders?

  10. #10
    Zitat Zitat von Cuzco Beitrag anzeigen
    "Niemals so etwas ohne Einschreiben mit Rückschein verschicken".
    Was den Rundfunkbeitrag betrifft, muss ich das leider so unterstreichen. Das kann man finden, wie man es mag, aber die netten Damen und Herren der Rundfunkbeitragszentrale scheinen sämtliche Schreiben, bei denen es um Befreiung oder sonstige Anliegen in diese Richtung geht und die nicht mit Einschreiben verschickt werden, konsequent zu ignorieren. Diese Erfahrung habe ich damals zunächst genauso machen müssen wie alle anderen Leute, die ich kannte und die in der selben Situation waren.

    Wenn man das aber erstmaß weiß und die Befreiungsanträge mit Einschreiben und Rückschein versendet, scheint die Bearbeitung der Befreiung dann aber auch recht zuverlässig zu funktionieren (auch wenn sie für die Bearbeitung durchaus etwas Zeit brauchen könnten).

    Und aus meiner Erfahrung sind die relativ rekulant, wenn man den von ihnen gewünschten Betrag zunächst überweist, ehe man die Befreiung einreicht. Bei mir kam dann irgendwann, zusammen mit der Antwort, ein Scheck im Wert des zuviel entrichteten Betrags zurück.

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