Zitat Zitat von noRkia Beitrag anzeigen
Mal ne Gegenfrage: Wieso hast du dich denn da jemals angemeldet? Mache es in Zukunft anders: Hol dir ne Meldebescheinigung dafür, dass du bei deinen Eltern wohnst. Also irgendwann in der Zukunft mal. Dann ziehst du hin wo du willst und meldest dich gar nicht erst bei diesem Abzockerverein.
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Eintragung in das Melderegister ist gesetzlich vorgeschrieben. Es darf kein falscher Wohnort angegeben werden. Durch das Melderegister werden unter anderem Lohnsteuerkarten und auch das Wählerverzeichnis geregelt.
Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht begeht man eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld belegt werden kann.