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You got bamboozled
Name: Matt Foster
Alter: 26
Grund der Haft in Düsterburg: Sittenwidrigkeit, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Übertretung des Geschwindigkeitslimits, Fahren unter Alkoholeinfluss, Sachbeschädigung
Sprechfarbe: #008000
Bild:

Biographie:
"Sehr geehrte Frau Richterin, sehr geehrter Herr Verteidiger. Heute verhandeln wir den Fall Matt Foster.
Die Akte von Mr. Foster beschreibt den Vorgang der Straftaten wie folgt:
In der Nacht vom 07. auf den 08. März befand sich Mr. Foster zusammen mit einigen Bekannten in dem Etablissement "Tikki Lounge". Dort konsumierten sie große Mengen an Alkohol. Sowohl die Kopie des Kassenbelegs als auch das Überwachungsvideo zeugen deutlich, dass auch Mr. Foster große Mengen an Alkohol zu sich nahm.
Gegen 01:27 betrat das Opfer zusammen mit seinen Freundinnen ebenfalls das Lokal. Gegen 01:35 sprachen Mr. Foster und seine Freunde die Damen-Gesellschaft an und setzte sich mit an deren Tisch.
Um 03:56 verließen das Opfer und Mr. Foster das Etablissement. Augenzeugen konnten bestätigen, dass ein schwankender Mr. Foster sein Opfer in festem Griff umschlungen hielt und sich auf das Auto von Mr. Foster zubewegten. Gemeinsam stiegen die beiden in das Fahrzeug ein.
Mr. Foster wird daher unter dem Gesichtspunkt des Fahrens unter Alkoholeinfluss für schuldig befunden.
Um 04:22 erreichte Mr. Foster das Zuhause des Opfers in welchem sie zusammen mit Ihrem Ehemann und den Drei gemeinsamen Kindern lebt. Fingerabdrücke an den Möbeln belegen definitiv, dass Mr. Foster sich in den Räumlichkeiten der Geschädigten aufhielt. Hautpartikel unter den Nägeln von Mr. Foster und dem Opfer, sowie Kratzspuren am Rücken von Mr. Foster belegen, dass die beiden sexuellen Verkehr miteinander ausübten. Rückstände von Flüssigkeiten beweisen zudem eindeutig, dass der Verkehr nach Paragraph 568, Absatz 2 des StGB sittenwidrig war und damit einer Straftat gleich kommt.
Gegen 6:14 betrat der Ehemann des Opfers sein Zuhause und fand Mr. Foster und das Opfer vor. In seiner Funktion als Ordnungsbeamter kam der Geschädigte seiner Verpflichtung nach und wollte Mr. Foster festsetzen. Dieser wehrte sich jedoch gegen den Versuch des Ordnungsbeamten und schlug ihn mit dem Ellbogen nieder.
Der Geschädigte erlitt dabei einen Bruch des Nasenbeins und musste medizinisch versorgt werden.
Mr. Foster flüchtete anschließend vom Ort des Geschehens und stieg wieder in sein Fahrzeug. Immer noch unter dem Einfluss von Alkohol stehend raste Mr. Foster in die Innenstadt und übertrat dabei das Geschwindigkeitslimit um 30km/h.
Aufgrund mangelnden Reaktionsvermögens gelang es Mr. Foster nicht seinen Wagen an einer Ampelkreuzung zum Halten zu bringen. Er fuhr während einer Rotphase und verursachte knapp einen Unfall. Sein Wagen geriet dabei ins Schleudern und er fuhr durch das Fenster einer Ladenfront und verursachte einen Sachschaden. Die Höhe wird aktuell noch ermittelt, wird jedoch im Sechsstelligen Bereich liegen.
Sehr geehrte Frau Richterin. Ich klage den Angeklagten Mr. Foster daher an folgende Strafbestände erfüllt zu haben. Sittenwidrigkeit, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Übertretung des Geschwindigkeitslimits, Fahren unter Alkoholeinfluss und Sachbeschädigung. Da die Beweislast erdrückend ist, kann ich davon ausgehen, dass Ihr Urteil gemäß der Sonderverordnung positiv für den Staat ausfällt. Noch irgendwelche Worte des Verteidigers?"
"Die Verteidigung hat dem nichts hinzuzufügen. Die Beweise sind eindeutig."
"Schuldig im Sinne der Anklage. Mr. Foster, aufgrund der Tatsache, dass Sie ein gesteigertes Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen und auch vor schweren Gewalttaten gegen Beamte nicht zurückschrecken, verurteile ich sie zu lebenslanger Haft in der Düsterburg. Ihr Haftantritt beginnt morgen um Punkt 8:00 Uhr. Haben Sie noch ein paar letzte Worte?"
"Ja, eine kleine Frage. Sind Sie heute Abend frei? Letzte Chance, ab morgen bin ich verhindert.
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