Zitat Zitat von dasDull Beitrag anzeigen
Auch das Speichern oder Mitschneiden von Spotify-Inhalten widerspricht den Nutzungsbedingungen von Spotify. Bei den Youtube-Downloads argumentieren einige, dass es eine rechtliche Grauzone oder sogar legal ist. Oft liest sich diese Argumentation aber ziemlich fadenscheinig.
Aus Sicht des Urheberrechtes ist es legal, da es gestattet wird private Kopien von Medien anzufertigen, sofern diese legal veröffentlicht worden sind.

Zitat Zitat von UrhG §53
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Allerdings stellt in den meisten Fällen eine Kopie als eine Verletzung der Nutzungsbedingung dar und in solchen Fällen kann der Dienstleister (in diesem Fall Spotify) den Vertrag kündigen.
Im Falle von Youtube kann es also durchaus eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da hier nicht ganz klar ist, ob der Urheber die Veröffentlichung zugestimmt hat.