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  1. #1
    Zitat Zitat
    Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Strafgesetzbuch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Medieninhalte können für sich gesehen keinerlei Straftatsbestände erfüllen und trotzdem "unzulässige Medienangebote" sein, dafür braucht es noch nicht einmal solch Dinge wie z.B. Gewaltverherrlichung.
    Nochmal Punkt für Punkt: Du hast gesagt:

    Zitat Zitat
    Wenn du den Artikel gelesen hättest würdest du außerdem feststellen, dass die Spiele "bereits jetzt den Beschränkungen einer Indizierung" unterliegen. Die USK hat hier also strafbare Inhalte gesehen und vermutet, dass das Spiel auf Liste B des Index (strafbare Inhalte) landen würde.
    Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.

    Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.

    Und darüber hinaus geht es hier auch nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der dafür sorgt, dass

    Zitat Zitat
    Diese Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die USK hebt damit alles, was mit Anime und Manga zu tun hat und irgendwelche Szenen und/oder Posen hat, die man als "aufreizend" auslegen könnte, auf eine Stufe mit Tierpornografie, sprich: Der Besitz ist erlaubt und straffrei, aber eine Veröffentlichung wäre strafbar.
    da die USK erstens nur für Videospiele zuständig ist (Animes fallen in die Zuständigkeit der FSK, bei Mangas wüsste ich nichtmal, ob und wenn ja welche Behörde für eine Alterskennzeichnung zuständig ist), und sie zudem nicht mit Präzedenzfällen sondern mit Einzelfallprüfung arbeitet.

    Um das nochmal klar zu sagen: Ich halte es auch für blödsinnig, einem (ohnehin bereits kastrierten) Ecchi-Spiel die Kennzeichnung zu verweigern. Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.

    Für einen Überblick empfehle ich auch die Lektüre von http://forum.worldofplayers.de/forum/threads/329606 .

  2. #2
    Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieses Thema noch für Streit in der Öffentlichkeit führen wird. Ich kann nur hoffen, dass die BPjM aus Mortal Kombat X gelernt haben.

    Zitat Zitat
    Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.
    Ich habe mich in meinem Artikel aussschließlich auf Fakten gestützt, bis hin zur Überschrift.
    Geändert von Shieru (26.08.2016 um 13:08 Uhr)
    Gründer der JRPG-Challenge
    JRPG-Challenge 2018 - You'll never see it coming!



  3. #3

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Interessant finde ich an der Sache eher, wie Rice Digital die Sache derzeit darstellt. Sieht man sich die Beiträge zu den beiden Spielen an, reden sie von einem Verbot für die beiden Spiele (dabei haben sie einfach nur keine Freigabe erhalten). Insgesamt bin ich aber gespannt, wie sich die USK in Zukunft verhalten wird. Gerade die Freigabe für Mortal Kombat X war wohl DIE Überraschung schlechthin. Da sollte man eigentlich meinen, dass es ein solcher Titel wie Criminal Girls 2 nach Deutschland schafft, vor allem weil er auch in den USA und Großbritannien erscheint (und Großbritannien spinnt schon rum, wenn eine junge Person oben ohne in einem Anime zu sehen ist... ich denke da nur an den einsekündigen Schnitt in Code Geass R2, den man nicht mal wirklich mitbekommt, wenn man es nicht weiß).

    Now I lay me down to sleep, I pray the Lord my soul to keep.
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  4. #4
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.

    Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.
    Ist das nicht relativ egal? Wenn der Einzelhandel das Spiel ohne die USK Freigabe nicht führt, dann ist das Spiel wirtschaftlich doch ohnehin beerdigt. Egal ob die BPjM der USK nachträglich noch zustimmt oder nicht. Soweit ich weiß kann die BPjM der USK ja nicht vorschreiben dem Spiel eine Freigabe zuerteilen, selbst wenn sie bei einer späteren Prüfung zu dem Schluss kommen dass das Spiel nicht Indizierungswürdig wäre. Von daher sind die Folgen der USK Entscheidung doch gravierend, und laufen auf ein "Defakto-Verbot" hinaus auch wenn es rechtlich nicht so ist. Was nicht im Handel geführt wird, ist halt für den Kunden nicht da. Und ich habe gesehen das Amazon beiden Spiele auch nicht als EU-Importe führt. (Valkyrie Drive - Bhikkhuni war wohl bis vor kurzem als EU-Import zukriegen ist aber momentan als "Derzeit nicht verfügbar." gekennzeichnet.)

    Ich kann mich erinnern das es damals bei Filmen die keine FSK Freigabe erhalten haben, Alternativen gab. Sowas wie SPIO JK, ich weiß nur nicht ob es sowas auch für Spiele gibt und auch nicht in wieweit der Einzelhandel das akzeptiert.

    Bedenklich finde ich dass innerhalb kurzer Zeit direkt zwei Titel abgelehnt werden, wo sowas in den Jahren zuvor gar nicht vorgekommen ist. (Zumindest soweit mir bekannt.)
    Beschäftigt mit: Anime Spring Season 25
    Beendet: Elderand (PC), Wall World (PC)
    2024: Journey to Incrementalia (PC), Rogue Legacy (PC), Adrian Tchaikovsky - Die Kinder der Zeit, Liu Cixin - Die drei Sonnen, T.S. Orgel - Behemoth, Lunacid (PC), Forager (PC)

  5. #5
    Die SPIO JK ist die Juristen[/b]Kommission der SPItzenOrganisation der Filmwirtschaft (was aus dem Kürzel nicht notwendigerweise klar wird), die sich nicht mit Videospielen beschäftigen, und es gibt kein entsprechendes Pendant. Man darf gespannt sein, ob das von der USK nur ein "Ausrutscher" war (der auf jeden Fall korrigiert werden müsste), oder ob man mit einer Hexenjagd auf Anime- und Manga (und Artverwandtes) wie in den 80ern und 90ern auf Horrorfilme und alles, was mit Ninjas zu tun hat, rechnen darf. Ich fände irgendwas dazwischen nicht unwahrscheinlich. Die Argumentationskette der USK ist auf jeden Fall 1:1 die selbe wie die "Killerspiel"-Debatte.
    Gründer der JRPG-Challenge
    JRPG-Challenge 2018 - You'll never see it coming!



  6. #6
    Zitat Zitat
    Ist das nicht relativ egal? Wenn der Einzelhandel das Spiel ohne die USK Freigabe nicht führt, dann ist das Spiel wirtschaftlich doch ohnehin beerdigt. Egal ob die BPjM der USK nachträglich noch zustimmt oder nicht.
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.

    Zitat Zitat
    Man darf gespannt sein, ob das von der USK nur ein "Ausrutscher" war (der auf jeden Fall korrigiert werden müsste), oder ob man mit einer Hexenjagd auf Anime- und Manga (und Artverwandtes) wie in den 80ern und 90ern auf Horrorfilme und alles, was mit Ninjas zu tun hat, rechnen darf.
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?

  7. #7
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Wieso fängst du schon wieder mit "Anime und Manga" an, mit denen die USK nicht das Geringste zu tun hat?
    Weil die USK mit ihrer Einschätzung, welche Art von Darstellungen "schwer jugendgefährdend" sind eventuell nicht allein ist?
    Gründer der JRPG-Challenge
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  8. #8
    Zitat Zitat von Liferipper Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht darum, ob das Spiel wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern ob die USK einfach so Spiele, die ihr nicht passen, verbieten kann. (Kann sie nicht!)
    Wenn NIS wollte, könnten sie das Spiel offiziell in Deutschland veröffentlichen, und es auf eine Untersuchung durch die BPjM ankommen lassen. Wenn die dementsprechend ausfiele, dass keine Jugendgefährdung besteht, könnte das Spiel in Deutschland auch ohne USK-Kennzeichnung in jedem Fachhandel promlemlos an Personen über 18 Jahren verkauft werden (wenn der Media Markt das nicht tut, ist das deren eigene Entscheidung).
    Da der Publisher es aber vorzieht, das Spiel hierzulande erst gar nicht offiziell zu veröffentlichen (bzw. Sony sie nicht lassen würde), hat sich das Thema ohnehin erledigt.
    Ist halt die Frage wer sich in dem Fall bereit erklärt das Spiel zuführen. Media Markt und Saturn gehören ja zum selben Unternehmen also gehe ich davon aus Saturn die Spiele auch nicht führen würde. Wenn Amazon und EB-Games eine ähnliche Politik fahren „könnte“ es sich schon nicht mehr lohnen in die "BPjM Instanz" zugehen.

    Letztendlich kann ich nicht abschätzen wie erfolgsversprechend der Ansatz ist auf eine BPjM Prüfung zu vertrauen. Deren Ausgang ist ungewiss, und dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen, was zu einer verschobenen Veröffentlichung führen dürfte. (Ich bin mir bei dem Ablauf auch nicht klar. Testet die BPjM überhaupt Medien bevor sie in Deutschland erschienen sind? Das Spiel ohne USK-Kennzeichen und ungewisser BPjM Prüfung zu veröffentlichen dürfte noch heikler sein. Welcher Laden will sich den das Spiel hinlegen, wenn es unter Umständen indiziert wird und er sie nur noch schwer wieder los wird.) Letztendlich muss der Publisher das abwägen, ob die Einzelhandelspräsenz ausreichend ist und ob nicht zu viele Interessenten das Spiel schon vorher importieren. Ich schätze aber mal dass es für kleine Publisher auch nur schwer abschätzbar ist weil die Verweigerung der USK-Kennzeichnung ja nun nicht so häufig ist. (Soweit mir bekannt.) Ich würde mich z.B. nicht wundern wenn NISA und PQube noch nie vor dem Problem gestanden sind.

    Wenn Sony sie nicht lässt ist die Sache sowieso gegessen.

    Dann kann die USK vielleicht keine Spiele verbieten, aber das Endergebnis kommt dem schon recht nahe.
    Geändert von Kayano (26.08.2016 um 16:39 Uhr)
    Beschäftigt mit: Anime Spring Season 25
    Beendet: Elderand (PC), Wall World (PC)
    2024: Journey to Incrementalia (PC), Rogue Legacy (PC), Adrian Tchaikovsky - Die Kinder der Zeit, Liu Cixin - Die drei Sonnen, T.S. Orgel - Behemoth, Lunacid (PC), Forager (PC)

  9. #9
    Im Endeffekt können sie den Kram einfach digital veröffentlichen und lassen physische Releases bei J-Rpgs einfach weg. Geht eh immer mehr in die Richtung. Wenn dann Deutschland mal irgendwann nicht einmal mehr das ohne USK Prüfung erlaubt, dann muss man wieder umdenken. Aber bislang geht das noch. Wobei wenn sie das verlangen (oder sagen wir, nicht geprüft = indiziert gilt und somit nicht geprüfte Spiele nicht "beworben" werden dürfen aka nicht wirklich normal in den digitalen shops gezeigt werden dürfen), wird das auch mit Steam und co. ne lustige Sache. Natürlich, jetzt wo es geprüft wurde, ist digital auch nicht mehr drin. Was.. man jetzt auch nicht als sonderlich sinnvoll ansehen kann, aber wie dem auch sei. Ist halt so.

  10. #10
    Child porn still thrives in Japan despite so-called crackdown, says rights group

    Geht nicht um die Schlagzeile, sondern um den Artikel und den Gesamtzusammenhang. Kann mir gut vorstellen, dass das noch interessanter wird in Zukunft.


    Ein klassisches Rollenspiel, reduziert auf den Zauber des alten Genres: Wortgewaltige Sprache. Fordernde Kämpfe. Drei, die einen Drachen töten – und was sie dazu führen mag ...
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  11. #11
    Find ich auch zum Kotzen, diese Geschichte. Nicht dass es besonders schade um ausgerechnet Criminal Girls 2 wäre, aber es geht ums Prinzip. Wenn so mit einem relativ harmlosen Spiel verfahren wird, zeigt das nur mal wieder, dass Zensur in Deutschland existiert und vorangetrieben wird. Ob indirekt oder nicht spielt da keine Rolle mehr imho, läuft grundsätzlich auf das Gleiche hinaus. Wenn man am vorliegenden Beispiel die Messlatte ansetzen würde, gäbe es noch Unmengen von Medienmaterial, das bei uns plötzlich nicht mehr zulässig wäre bzw. nicht mehr verkauft werden könnte, obwohl es im Rest der Welt oder zumindest den allermeisten Ländern dafür keinen Grund zur Beanstandung gibt. Das Problem ist, wie viel da von Interpretation abhängt. Wenn man Anstößigkeit derart pauschal definiert und Dinge unterstellt, die ggf. gar nicht unmittelbar vorhanden sind oder eben im Auge des Betrachters liegen, dann lädt das langfristig nur zu Willkür von selbsternannten Sittenwächtern ein (müssen nur entsprechende Leute in der USK tätig werden... vielleicht ist das bereits der Fall). Hoffe zwar, dass das hier eine Ausnahme bleibt, aber als Tendenz find ich diese Entscheidung definitiv besorgniserregend.

  12. #12
    Da direkt zwei Titel betroffen sind, wird das keine Ausnahme sein. Vor allem sind es zwei Titel die SEHR ähnlich zu manchen Titeln sind, die es ganz normal in Deutschland gibt. Criminal Girls hat ein Prequel, Valkyrie Drive hat Senran Kagura, was der selbe Dev ist und somit auch nicht sonderlich anders sein sollte.

    Ich hoffe zwar auch immer auf sowas wie Ausnahmen, aber in diesem Fall.. ist das leider extrem unwahrscheinlich. Wenn sie nicht den "Neuzugang" beim Personal oder was auch immer da jetzt passiert ist beheben. Sprich das momentane Verhalten muss offiziell als Fehler und falsch anerkannt werden.

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