Nochmal Punkt für Punkt: Du hast gesagt:Zitat
Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.Zitat
Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.
Und darüber hinaus geht es hier auch nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der dafür sorgt, dass
da die USK erstens nur für Videospiele zuständig ist (Animes fallen in die Zuständigkeit der FSK, bei Mangas wüsste ich nichtmal, ob und wenn ja welche Behörde für eine Alterskennzeichnung zuständig ist), und sie zudem nicht mit Präzedenzfällen sondern mit Einzelfallprüfung arbeitet.Zitat
Um das nochmal klar zu sagen: Ich halte es auch für blödsinnig, einem (ohnehin bereits kastrierten) Ecchi-Spiel die Kennzeichnung zu verweigern. Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.
Für einen Überblick empfehle ich auch die Lektüre von http://forum.worldofplayers.de/forum/threads/329606 .