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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Strafgesetzbuch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Medieninhalte können für sich gesehen keinerlei Straftatsbestände erfüllen und trotzdem "unzulässige Medienangebote" sein, dafür braucht es noch nicht einmal solch Dinge wie z.B. Gewaltverherrlichung.
Nochmal Punkt für Punkt: Du hast gesagt:

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Wenn du den Artikel gelesen hättest würdest du außerdem feststellen, dass die Spiele "bereits jetzt den Beschränkungen einer Indizierung" unterliegen. Die USK hat hier also strafbare Inhalte gesehen und vermutet, dass das Spiel auf Liste B des Index (strafbare Inhalte) landen würde.
Das Spiel ist damit erstmal noch nicht indiziert. Es wird nur erstmal wie ein indiziertes Medium behandelt, weil die USK annimmt, dass das Spiel eigentlich indiziert werden müsste. Quasi als vorbeugende Maßnahme. Das letzte Wort hat aber trotzdem die BPjM. Wenn die sagen "Alles in Ordnung" hat die Meinung der USK keine Bedeutung mehr.

Selbst wenn das Spiel indiziert werden würde, kann (und würde es in diesem Fall) es immer noch auf Liste A landen, d.h. das Spiel darf in Deutschland nicht beworben und nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Aber weder der Besitz noch der Verkauf an Volljährige Personen wäre strafbar. Für eine Beschlagnahmung (Liste B des Index), die den Verkauf in Deutschland vollständig unterbinden würde (und selbst in diesem Fall wäre für volljährige Personen der Import für den Eigengebrauch noch möglich) müsste allerdings erstmal ein Straftatbestand bestehen.

Und darüber hinaus geht es hier auch nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der dafür sorgt, dass

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Diese Auslegung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die USK hebt damit alles, was mit Anime und Manga zu tun hat und irgendwelche Szenen und/oder Posen hat, die man als "aufreizend" auslegen könnte, auf eine Stufe mit Tierpornografie, sprich: Der Besitz ist erlaubt und straffrei, aber eine Veröffentlichung wäre strafbar.
da die USK erstens nur für Videospiele zuständig ist (Animes fallen in die Zuständigkeit der FSK, bei Mangas wüsste ich nichtmal, ob und wenn ja welche Behörde für eine Alterskennzeichnung zuständig ist), und sie zudem nicht mit Präzedenzfällen sondern mit Einzelfallprüfung arbeitet.

Um das nochmal klar zu sagen: Ich halte es auch für blödsinnig, einem (ohnehin bereits kastrierten) Ecchi-Spiel die Kennzeichnung zu verweigern. Aber dazu reißerische Texte im Bild-Stil zu schreiben, hilft sicher auch nicht weiter.

Für einen Überblick empfehle ich auch die Lektüre von http://forum.worldofplayers.de/forum/threads/329606 .