Zitat Zitat von Shieru Beitrag anzeigen
Diese Unterscheidung gibt es nur im Strafgesetzbuch; im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Veröffentlichung auch für "nicht echtes" gilt. Glaub mir, ich habs selber nachgekuckt, weil ich es selbst nicht glauben konnte.
Dann haben sie ja lange gepennt. Wobei das ganze dann noch weniger Sinn ergibt. Haben die Leute von Rtl2 eingestellt, die dort für den Jugendschutz zuständig waren? :/ Kann wirklich sehr sehr übel enden.