Zitat von Shieru
Diese Unterscheidung gibt es nur im Strafgesetzbuch; im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Veröffentlichung auch für "nicht echtes" gilt. Glaub mir, ich habs selber nachgekuckt, weil ich es selbst nicht glauben konnte.
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