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Thema: RM2k3 (Steam) - DynRPG etc noch funktionsfähig?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Ghabry Beitrag anzeigen
    Also ich habe jetzt mal die Patch-EULA bei Steam und die aus dem Store (hab den dort gekauft) verglichen und die sind 100% identisch.
    Tatsache. =0
    Hab nochmal jetzt nochmal nachgesehen. Waren bei mir nur unterschiedlich formatiert, weshalb die eine länger aussah als die andere. Der Text ist aber identisch.

    Das bewegt mich jetzt dazu, IndependentArt aufzufordern, sich den gesamten Text durchzulesen.
    Okay, allerdings darf man den DRM nicht umgehen, steht dort. Hatte der japanische irgendwas außer nem Key?


    Nachtrag:

    Okay. Bitte den Satz vor "Part 1 - Patch Use" lesen. Dieser weist auf "Special Permissions" hin. Also Mail schreiben, um Erlaubnis bitten und glücklich werden. Der von MagicMaker beschriebene Fall ist somit höchstwahrscheinlich solch ein Fall.

    Geändert von Nagasaki (18.08.2016 um 15:38 Uhr)

  2. #2
    Das Problem an der Patch-EULA ist, dass die nicht zwischen Editor und Engine (RPG_RT) unterscheidet, sondern alles als "RPG Maker 2003" bezeichnet, wodurch man annehmen muss, dass beide Dinge gleichzeitig gemeint sind.

    Und dann interpretiere ich das so:

    Zitat Zitat
    PART 1:
    1. User owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003, which is registered with ENTERBRAIN
    Der Verwender des Patches muss die offizielle Version verwenden.

    Zitat Zitat
    PART 2:
    1. Licensee patch creator owns and is using a legal and valid official copy of RPG MAKER 2003
    Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden, nicht der Fall für jeglichen Patch.

    Zitat Zitat
    1.1 If patch was created prior to RPG MAKER 2003 official release on April 24th, 2015, patch creator may continue to distribute patch only if they agree to the terms and conditions noted in this license.
    Heißt das Enterbrain mahnt jetzt alle ab die jemals nen Patch erstellt haben aber nicht der EULA zugestimmt haben, aber den Patch noch verbreiten?

    Zitat Zitat
    Information learned through this process is not used to create any other software, or to modify existing or future software that is not property of ENTERBRAIN.
    Die Klausel ist im Prinzip unwirksam, da sie mir nur verbietet das Wissen zu nutzen wenn ich der EULA zustimme >.>

    Zitat Zitat
    Patch is not used to overwrite Digital Rights Management (DRM) or other measures that are protecting RPG MAKER 2003 from unlawful distribution.
    Nur der Editor ist DRM-geschützt, die Engine gar nicht.

    Zitat Zitat
    Patch is not used to remove proprietary information or erase and modify credit information distributed with RPG MAKER 2003.
    Also das ersetzen der Start-Logos ist z.B. verboten in der RPG_RT.

  3. #3
    Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
    die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.
    Es im Installer drin oder es sonstwo abrufbar zu haben, genügt nicht.

    Zitat Zitat
    Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden
    Was schon der erste Schwachsinnspunkt ist. Ich hab dem Ding nie zugestimmt oder zustimmen müssen,
    besitze auch keinen RPG2003, den würde ich sobald eh nicht mehr verwenden, trotzdem gibt's meinen
    SwitchOnMenuCall als IPS für 1.11. Alles Nötige zum Basteln der IPS ist, ein Spiel zu haben, das die
    richtige RPG_RT liefert und von denen gibt's längst mehr als genug.

  4. #4
    Zitat Zitat
    Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
    die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.
    Sowas hab ich mich auch schon gefragt. Im Moment ist das nur ein Word Dokument, was eigentlich gar kein offizielles Dokument ist und jeder, auch ich könnte mir da reinschreiben, was ich will.
    Bzw. wenn ich jetzt von dieser Version ausgehe und die ändern die in der Zwischenzeit. Wie soll ich dann beweisen, dass ich mich auf die alte Version berufe ...? Fragen über fragen. Mal sehn, ob Cherry antwortet.

  5. #5
    Zitat Zitat von MagicMaker Beitrag anzeigen
    Bekommt man das Dokument eigentlich irgendwo beim Kauf (nicht danach) zwanghaft zum Bestätigen vor
    die Nase gedrückt? Ansonsten würde ich mal heftigst daran zweifeln, dass es irgendeine Gültigkeit besitzt.
    Es im Installer drin oder es sonstwo abrufbar zu haben, genügt nicht.
    Das Dokument selber wurde auf Steam nur durch Archeia verlinkt. Die weiteren EULAs erscheinen vor der Installation oder lassen sich auf der Produktseite aufrufen.
    http://store.steampowered.com/app/362870
    Rechts neben dem Kaufen-Knopf.

    Wenn man es im Rpgmakerweb kauft, hat man über seinen Account direkten Zugriff auf sämtliche EULAs, einschliesslich der Patch EULA.
    Sofern ich mich nicht irre, kann man in deren Store, im Gegensatz zu Steam, die meisten EULAs aber generell erst nach dem Kauf einsehen.

  6. #6
    okay, dann stimmt man dem vermutlich einfach mit dem kauf zu.

  7. #7
    Ich habe mich inzwischen hier und umgetan und immer noch keine klare Antwort auf die hier diskutierte Frage. Aber hier mal der neuste Stand.

    Cherry hab ich inzwischen kontaktiert. Für ihn geht die kommerzielle Nutzung von DynRpg in Ordnung. Er hat mir dann geraten mal meine Frage auf rpgmakerweb.com zu stellen, was ich hier getan habe:
    forums.rpgmakerweb.com/index.php?/topic/67251-rm-2k3-eula-inofficial-version/

    Ein User dort hält das ganze grundsätzlich für illegal, wurde aber von einem Admin ausgebremst, welcher mir dann geraten hat eine Antwort eines kleinen wissenden Kreises abzuwarten der da heißt "degica emloyees", was ich immernoch tue.
    Der andere User hat mir noch geraten, eine Mail an registration@rpgmakerweb.com rauszuhauen. Ich weiß zwar nicht, wo ich da genau lande, aber werds jetz mal machen.

    Wer das gleiche Problem hat, wie ich, macht denen doch ruhig etwas Feuer in ihren Postfächern.

  8. #8
    Les dir bitte nochmal meinen letzten Beitrag auf der vorhergehenden Seite durch. Ist ja nicht so, als hätte ich dich bereits darauf hingewiesen, dass es so in der EULA steht...

  9. #9
    Muss ich wohl überlesen haben

    Aber das Senden einer Nachricht an diese Adresse klappt aus irgendeinem Grund nicht. Habs jetzt schon mehrfach probiert, auch mit einer anderen E-Mail Adresse.

    Gmail bringt dann diese Fehlermeldung:

  10. #10
    Das heisst dann wohl "nein"... xD

    Aber vielleicht hast du ja Glück bei diesen "degica emloyees".

    Übrigens, sofern du dein Spiel verkaufen willst, musst du dich nochmal gesondert "registrieren", also dies dem rpgmakerweb mitteilen. Kann mich noch dunkel dran erinnern, weiss nun jedoch gar nicht mehr, wo das steht, aber kann man auch auf Steam nachlesen, was von Archeia bestätigt wird. Ich rate dir auch die weiteren Kommentare durchzusehen, da dort noch anderes angesprochen wird. Besonders interessant für dich, da dort auf die tote Adresse und alternative Kontaktmöglichkeit hingewiesen wird.
    http://steamcommunity.com/app/362870...0171314675176/

  11. #11
    Zitat Zitat
    Das heisst dann wohl "nein"... xD
    Warum sollte es das? ^^ Das macht keinen Sinn. Ich hab keine Ahnung woran es liegt. Vielleicht möchte es ja jemand anderes mal versuchen.

    Den Post werde ich mir anschauen, danke. Wobei es mit dem Verkauf noch weit hin sein wird.

  12. #12
    Macht durchaus Sinn. Keine Antwort zu geben ist in dem Fall gleichbedeutend mit einem "nein". Die EULA besagt, dass du dir über die angegebene Adresse eine Sondergenehmigung einholen musst, was dann scheinbar nicht mehr gepflegt wird. Außerdem war es, wie auch unschwer zu erkennen, scherzhaft gemeint.

    Und es liegt ganz simpel daran, dass die Adresse nicht mehr aktuell ist. Steht doch auch in deinem Spoiler. Um besagte Sondergenehmigung einzuholen wirst du dich daher über anderem Wege mit den Zuständigen in Verbindung setzen müssen. Problematisch ist hier, dass in der verlinkten Unterhaltung genaugenommen nur auf die Registrierung kommerzieller Projekte (das wird in deinem Fall bereits zum Start des Crowdfundings als solches eingestuft) hingewiesen wird, was zuvor ja über die gleiche e-mail Adresse abgewickelt wurde. Kann nun gut sein, dass sich für dein Anliegen keiner Zuständig fühlt und du planlos weiterverwiesen wirst. Ich persönlich hatte in der Vergangenheit eher schlechte Erfahrungen mit der Kompetenz deren Supports gemacht. Halt so das typische nicht-auf-das-Anliegen-eingehen bzw. irgendwelche Standardantworten, die mit dem Gefragten wenig gemein haben. Da hilft dann nur solange nachfragen, bis man das Glück hat jemand anderes sein Gegenüber nennen zu dürfen. Bekomme auch hin und wieder mit, nicht der einzige zu sein.

  13. #13
    Das konnte ich gerade gar nicht glauben, dass die Mail-Adresse in der EULA für die Anmeldung kommerzieller Spiele bounced und musste es selbst probieren. Joa, die funktioniert wirklich nicht.

    Ich denke mal RPG Maker 2003 hat einfahc keine Relevanz für die, es gab auch nur ein einziges Updates und seit Monaten passiert einfach gar nichts. MV wird sich einfach viel besser verkaufen.

    Außerdem bringst du denen mit RPG Maker 2003 gar kein Geld ein, dafür gibts nicht mal teure DLCs. Kauf besser RPG Maker MV und ein paar DLC-Pakete, da bist du direkt ein viel besserer Kunde.

    Halte uns hier auf jeden Fall auf dem laufenden, will wissen wann du irgendeinen vom Support erreichst, der weiß was RPG Maker, Patch EULA und DynRPG sind.

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