Das Problem an der Patch-EULA ist, dass die nicht zwischen Editor und Engine (RPG_RT) unterscheidet, sondern alles als "RPG Maker 2003" bezeichnet, wodurch man annehmen muss, dass beide Dinge gleichzeitig gemeint sind.
Und dann interpretiere ich das so:
Der Verwender des Patches muss die offizielle Version verwenden.Zitat
Der der den Patch erstellt muss ne legale Version von RPG Maker 2003 besitzen und verwenden, nicht der Fall für jeglichen Patch.Zitat
Heißt das Enterbrain mahnt jetzt alle ab die jemals nen Patch erstellt haben aber nicht der EULA zugestimmt haben, aber den Patch noch verbreiten?Zitat
Die Klausel ist im Prinzip unwirksam, da sie mir nur verbietet das Wissen zu nutzen wenn ich der EULA zustimme >.>Zitat
Nur der Editor ist DRM-geschützt, die Engine gar nicht.Zitat
Also das ersetzen der Start-Logos ist z.B. verboten in der RPG_RT.Zitat