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Mythos
Hm nein. Die Beispiele bezogen sich vor allem auf Vertragsrecht (da lag unser Fokus drauf) und bezüglich Gewährleistung, Ersatz, Nachbesserung, etc. muss man mitunter Beispiele konstruieren, wo es um spezielle Produkte geht, die nicht so leicht ersetzt werden können oder eine spezifische Qualität aufweisen. Sprich: Du bestellst Katzenkaffee bekommst aber nur Tchibo Krönung oder so oder du kaufst Katzenkaffee aber sie haben nur noch Tchibo Krönung da und du kannst dann eben vom Vertrag zurücktreten und bist nicht dran gebunden, statt der bestellten Ware eine andere entgegen zu nehmen,
Das Zuchtpudel-Beispiel bezieht sich darauf, dass ein Blitz in einen Zwinger mit einem Zuchtpudel (reinrassig, wettbewerbstauglich, vielleicht prämiert) einschlägt und der samt dem Zuchtpudel abbrennt. Für den Lieferanten des Pudels ist damit eine Vertragserfüllung nicht mehr möglich, weil es sich hier um einen absolut spezifischen Vertragsgegenstand drehte, entsprechend kann der Kunde nicht auf der Erfüllung des Vertrages bestehen (freilich darauf sein Geld zurückzuerhalten).
Wegen letzterem Beispiel bekam meine Lehrerin übrigens an der Schule, an der sie davor war, mal Ärger, weil der Direktor Pudelbesitzer war.
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