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Thema: Selbstgespielte Musikstücke (Cover)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moin,

    Eddy131, leider wäre es illegal. Solange der Song erkennbar bleibt, verletzt du Urheberrechte. In der Regel schreit da kein Hahn nach, aber manchmal kann die Gema recht eklig werden.
    Vor zwei Jahren hat die Gema beispielsweise eine Rechnung an einen Kindergarten geschickt, weil die Kindergärtner da mit den Kindern den Schlager "In der Weihnachtsbäckerei" gesungen haben.

    Das einzige, was du machen könntest, wäre 50 oder 90 Jahre alte Musik nachspielen. Nach 50 Jahren (Deutschland) bzw. 90 Jahren (USA) erlischt das Urheberrecht auf die Noten. Einzelne Aufnahmen unterliegen dann noch immer den Urheberrecht (also keinen alten Beatles-Song für die Spiele verwenden), aber in dem Fall darf man die Noten nachspielen.

  2. #2
    Danke @Cepanks und Seltsamurai. Das hat mir wirklich weitergeholfen dann schau ich mal ob es da schöne passende Klassiker gibt, die ich auch spielen kann. Bin da bei einer Seite angemeldet, die ne ganze Menge davon als Noten hat. (musicalion.com . Kostet 29€/Jahr)
    Da fällt mir gerade auf: Wenn ich auf der Seite angemeldet bin und dafür bezahle, kann ich dann nicht auch die Noten in dem Spiel nutzen? Zumindest auf größeren Veranstaltungen darf ich die Sachen spielen und bin rechtlich auf der sicheren Seite. Wie das mit Verwendung in Spielen aussieht wird auf solchen Seiten meist nicht erwähnt ^^

  3. #3
    Zitat Zitat von Seltsamurai Beitrag anzeigen
    Moin,

    Eddy131, leider wäre es illegal. Solange der Song erkennbar bleibt, verletzt du Urheberrechte. In der Regel schreit da kein Hahn nach, aber manchmal kann die Gema recht eklig werden.
    Vor zwei Jahren hat die Gema beispielsweise eine Rechnung an einen Kindergarten geschickt, weil die Kindergärtner da mit den Kindern den Schlager "In der Weihnachtsbäckerei" gesungen haben.

    Das einzige, was du machen könntest, wäre 50 oder 90 Jahre alte Musik nachspielen. Nach 50 Jahren (Deutschland) bzw. 90 Jahren (USA) erlischt das Urheberrecht auf die Noten. Einzelne Aufnahmen unterliegen dann noch immer den Urheberrecht (also keinen alten Beatles-Song für die Spiele verwenden), aber in dem Fall darf man die Noten nachspielen.
    In Deutschland sind es 70 Jahre nach dem Tot des Komponisten und selbst da gibts einige Ausnahmen die immer noch dem Urheberrecht unterliegen können.

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