Der Unterschied zur Hochzeit ist, dass du dein Spiel und damit die Musik der Öffentlichkeit zugänglich machst. Selbst bei der Hochzeit kommt es letztlich auf die Gäste an:
Zitat Zitat von http://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html
Eine Hochzeit mit 80 Beteiligten ‑ bestehend aus der Verwandtschaft und dem weiteren Freundeskreis ‑, d.h. bei welcher sich einige nicht kennen, ist Öffentlichkeit gegeben. Insofern besteht GEMA-Pflicht. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00), dass eine Hochzeit mit Live-Band nur dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut hatten und „genau abzugrenzen" sind. Wichtig hierbei ist, dass die Gästeliste auf Verwandte und Freunde eingeschränkt ist. Bei Anfragen seitens der GEMA kann die Gästeliste unter Verweis auf obiges Aktenzeichen vorgelegt werden.
>Und kann man es überhaupt als das gleiche Lied ansehen, wenn es mit anderen Noten und von anderen Instrumenten gespielt wird?
In dem Fall fällt das wohl unter Bearbeitung (vgl. Beitrag von Nagasaki/Wiki-Artikel oben), wofür du die Zustimmung des Urhebers benötigst (§ 23 UrhG).

Ob das Spiel kostenlos ist, spielt übrigens keine Rolle.