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Provinzheld
Du musst dies anmelden und einen (extrem) kleinen Betrag abdrücken. Dann darfst du deine eigenen "Interpretationen" sogar kommerziell nutzen. Frag Heino, der kennt sich damit aus. Der einfache Weg gilt allerdings nur für Lieder, die bei der Gema gemeldet sind. Für alles andere musst du dir eine Erlaubnis vom Urheber/ Stellvetreter/ Label etc., sofern bekannt, einholen. Für ausländische Stücke gibt es sicher ähnliche Wege, darüber weiss ich allerdings nicht Bescheid. Du musst aber bedenken, dass viele Coverversionen auch daher rechtlich sauber sind, da die früheren Interpreten häufigst nicht die Urheber sind. Songwriter und Label füttern diverse "Künstler" dermaßen mit eigenen Titeln, dass man jene beinahe als atmende Musikinstrumente bezeichnen könnte. Daraus ergibt sich, dass die Urheber ihre Songs nach Belieben von anderen Personen vertonen lassen können.
Da du allerdings angibst, dass du Noten ändern willst- Covern gilt nur für Interpretationen, also ohne Änderung am ursprünglichen Werk. Wenn du zuviel änderst, musst du dir wieder eine Erlaubnis einholen. Lies dir hierzu einmal diesen Absatz durch.
Am Ende wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass es dem Urheber gleichgültig ist, was du damit anstellst oder einfach nein sagen. Da du Änderungen vornehmen willst, eher letzteres.
Handelt es sich denn eher um modernere Stücke oder steinalte Klassiker? Das macht rechtlich schon einen gewaltigen Unterschied.
Geändert von Nagasaki (20.10.2015 um 21:50 Uhr)
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