Moin,

Eddy131, leider wäre es illegal. Solange der Song erkennbar bleibt, verletzt du Urheberrechte. In der Regel schreit da kein Hahn nach, aber manchmal kann die Gema recht eklig werden.
Vor zwei Jahren hat die Gema beispielsweise eine Rechnung an einen Kindergarten geschickt, weil die Kindergärtner da mit den Kindern den Schlager "In der Weihnachtsbäckerei" gesungen haben.

Das einzige, was du machen könntest, wäre 50 oder 90 Jahre alte Musik nachspielen. Nach 50 Jahren (Deutschland) bzw. 90 Jahren (USA) erlischt das Urheberrecht auf die Noten. Einzelne Aufnahmen unterliegen dann noch immer den Urheberrecht (also keinen alten Beatles-Song für die Spiele verwenden), aber in dem Fall darf man die Noten nachspielen.