Das heißt, wenn u.a. die reale Geschwindigkeit deutlich von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht, und dies für den Kunden ein Nachteil darstellt, so besteht eine Verletzung des Vertrages.Zitat von §47b TKG
Der Provider muss daraufhin in Kenntnis gesetzt werden und man muss dem Provider eine Nachbesserung gewähren. Kann oder will der Provider den Misstand nicht beheben, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn dadurch sogar ein finanzieller Schaden entstanden ist, so kann man auch Schadensersatz einfordern.
Die Praxis zeigt aber, dass man erst vors Gericht ziehen muss, bevor man aus dem Vertrag rauskommt.