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Mythos
Das wäre mir neu. Soweit ich weis kann Nachbesserung auch in Form des Ersatzes durch ein neues Produkt erfolgen. Der Paragraph dient ja dazu dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben ein defektes Produkt selbsttätig zu reparieren und nicht gleich ein "neuwertiges" Herausgeben zu müssen, wenn der Schaden sich leicht beheben ließe (zwecks Verschwendung und so). Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, dann müsste normalerweise der Ersatz greifen. In beiden Fällen rekuriert das darauf, dass das gekaufte Produkt nicht die im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt bzw. im Jargon einen Mangel hat und der Kunde entsprechend für sein Geld die gewünschte Leistung nicht erhalten hat. Wenn also der Verkäufer durch Nachbesserung die gewünschte Leistung nicht herstellen kann, dann hat er sie durch die Herausgabe einer gleichwertigen Sache herzustellen oder der Kaufvertrag kann angefochten werden, was dich zur Rückforderung deines Geldes berechtigt. (soweit das, was mir aus meinem Privatrechtunterricht noch hängen geblieben ist) Das BGB ist an der Stelle eigentlich recht eindeutig. Das BGB ist allgemeines Recht. Das es so eine spezielle Ausnahme dazu geben soll, ist für mich nur sehr schwer vorstellbar. Evtl. gibt es Richterrecht dazu aber wenn bezweifle ich, dass dein Verkäufer das so kennen würde. Ich denke wenn du bei weiterer Recherche nichts findest, kannst du davon ausgehen, dass dir dein Verkäufer Scheiße erzählt hat, um dich einzuschüchtern, damit du es nicht wagst nochmal wegen mangelhafter Ware bei ihm anzuklopfen.
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