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Waldläufer
Musste jetzt 1x googeln [gidf und so ... ლ(ಠ益ಠლ)╯] und kam zu dem Ergebnis hier:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=454
"Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "
Finde das lässt doch wenige Fragen offen und kommt direkt vom Mieterbund...
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