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Thema: Kenntnisse zum Mietrecht gesucht.

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  1. #1
    Wenn du dadurch beeinträchtigt wirst, ist es verboten. So einfach ist das. Kann dir zwar keinen Paragraphen nennen, bin mir da aber ziemlich sicher.
    Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon aber erlaubt, wenns nicht im Mietvertrag verboten wird. Aber eben nicht bedingungslos.

    Wäre schön, wenn das auch für Zigarettenqualm gelten würde.

  2. #2
    Zitat Zitat von Eisbaer Beitrag anzeigen
    Wenn du dadurch beeinträchtigt wirst, ist es verboten. So einfach ist das. Kann dir zwar keinen Paragraphen nennen, bin mir da aber ziemlich sicher.
    Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon aber erlaubt, wenns nicht im Mietvertrag verboten wird. Aber eben nicht bedingungslos.

    Wäre schön, wenn das auch für Zigarettenqualm gelten würde.
    Weit gefehlt Eisbär
    Das Grillen auf dem Balkon ist nicht nur nicht erlaubt wenn es im Vertrag steht!
    Zitat Zitat
    Dieser saisonale Irrtum des Mietrechts ist wohl der nicht einheitlichen Rechtslage geschuldet. Fakt ist: als Mieter hat man kein grundsätzliches Recht auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen.

    Es gibt Gerichte, die in ihren Urteilen zu dem Schluss kamen, dass es auf die Regelungen im Mietvertrag ankäme. Einige Gerichte gaben in diesen Fällen den Vermietern Recht, da es durch Rauch zu Geruchs- und Gesundheitsgefährdung kommen könnte. Andere Gerichte, wie das Amtsgericht Bonn zum Beispiel hielten es für zulässig, wenn einmal im Monat gerillt wird, in den Monaten April bis September, aber nur, wenn die Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher informiert werden (Az.: 6 C 545/96). Quelle
    Wobei du aber absolut recht hast ist, das es nicht dazu kommen darf das jemand sich dadurch belästigt oder in seiner Lebensqualität gemindert fühlen darf,
    als erstes würde ich meinem Untermieter darauf aufmerksam machen dass dies nicht sein recht ist und ihm schriftlich zur Unterlassung auffordern und ggf.
    mit Meldung beim Vermieter zu drohen. Im gleichen Zug würde ich dieses Verhalten dem Vermieter melden, denn er hatte ja bereits die Chance auf eine ordentliche Regelung doch hat dies ja abgewiesen.

  3. #3
    Musste jetzt 1x googeln [gidf und so ... ლ(ಠ益ಠლ)╯] und kam zu dem Ergebnis hier:
    http://www.mieterbund.de/index.php?id=454

    "Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "

    Finde das lässt doch wenige Fragen offen und kommt direkt vom Mieterbund...

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